Angeklagter in Prozess um Tod von Hanna freigesprochen

In der Neuauflage des Prozesses um den Tod der Studentin Hanna aus dem bayerischen Aschau ist der wegen Mordes Angeklagte freigesprochen worden. Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, Heike Will, von einem "unerwartet schnellen Prozessende". Der Angeklagte muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden.
Die Anklage begründete das damit, dass dem Mann die vorgeworfene Tötung nicht habe nachgewiesen können. Die Verteidigung argumentierte, dass im erneuten Verfahren die Unschuld des jungen Mannes bewiesen worden sei.
Im ersten Prozess zu neun Jahren Haft verurteilt
Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Aschauer Disco "Eiskeller" tot im Fluss Prien entdeckt worden, mit vielen Verletzungen. Einige Wochen später wurde ein junger Mann festgenommen und später wegen Mordes angeklagt. Im März 2024 verurteilte ihn das Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf, so dass der Fall Ende September neu aufgerollt wurde.
Die Verteidigung ging von einem Unfall aus. Die Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper zog sich Hanna ihrer Ansicht nach zu, als sie rund zwölf Kilometer im Fluss trieb. Der mittlerweile 23 Jahre alte Angeklagte war schon zu Prozessbeginn auf freiem Fuß, da Gutachten die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Zeugenaussage in Zweifel gezogen hatten. Das Verfahren fand aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen statt.