Amtliches Endergebnis: Umstrittenes Volksbegehren "Landtag abberufen" klar gescheitert

München - Das umstrittene Volksbegehren zur Auflösung des bayerischen Landtags ist krachend gescheitert.
Dem amtlichen Endergebnis zufolge haben sich binnen zwei Wochen lediglich 203.768 Menschen in ganz Bayern in die Unterschriftenlisten – noch einmal mehrere Hundert weniger als das vorläufige amtliche Endergebnis ausgewiesen hatte. Das teilte das Statistische Landesamt in Fürth am Donnerstag mit. Eigentlich wären eine Million Unterschriften nötig gewesen, jedoch haben nur 2,15 Prozent der Wahlberechtigten das Volksbegehren unterstützt.
Damit hat die vor allem von sogenannten Querdenkern, zuletzt aber auch von der AfD unterstützte Initiative ihr Ziel mehr als deutlich verfehlt. Das Scheitern hatte sich bereits zur Halbzeit sehr klar abgezeichnet.
Volksbegehren "Landtag abberufen" ist klar gescheitert
Hätten sich zwischen dem 14. und 27. Oktober bayernweit eine Million Wahlberechtigte in die Unterschriftenlisten eingetragen, wäre es zu einem Volksentscheid über eine Landtags-Auflösung gekommen. Alternativ hätte sich der Landtag vorher auch selbst auflösen können.
Hinter dem in der Geschichte des Freistaats bislang einmaligen Volksbegehren standen insbesondere erbitterte Gegner der Corona-Politik, vor allem aus der "Querdenker"-Szene. Mindestens einer der Verantwortlichen des Volksbegehrens ist sogar im Visier des Verfassungsschutzes: Der stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, Karl Hilz, wird vom Landesamt für Verfassungsschutz dem Sammelbeobachtungsobjekt "Sicherheitsgefährdende demokratiefeindliche Bestrebungen" zugerechnet.
Die AfD, die selbst im Landtag sitzt, hatte auf ihrem Landesparteitag noch beschlossen, das Volksbegehren zu unterstützen.
Schlechtestes Volksbegehren überhaupt
Mit der Beteiligung bei früheren Volksbegehren ist das aktuelle also nun bei Weitem nicht vergleichbar. Quasi außer Konkurrenz lief 2019 die Initiative "Rettet die Bienen", bei der sich am Ende 18,3 Prozent aller Stimmberechtigten - mehr als 1,7 Millionen Menschen - beteiligten. Das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren unterstützten 2013 am Ende 14,3 Prozent aller Stimmberechtigten, beim Rauchverbot-Volksbegehren im Jahr 2009 waren es 13,9 Prozent.
Das bislang letzte Volksbegehren, das scheiterte, war 2014 eines zur Wahlfreiheit zwischen acht- und neunjährigem Gymnasium, mit 2,9 Prozent Beteiligung oder gut 270.000 Unterschriften. Grundsätzlich liegt das Quorum bei zehn Prozent aller Wahlberechtigten – lediglich bei einem Volksbegehren zur Auflösung des Landtags ist stattdessen die Zahl eine Million Unterschriften als Hürde fix vorgeschrieben.