Aiwangers Flugblatt-Affäre: Ermittlungen gegen Lehrer eingestellt

Der Lehrer, der Hubert Aiwanger verpfiffen haben soll, kann aufatmen: Gegen ihn wird nicht mehr ermittelt. Die AZ hat die Hintergründe.
Heidi Geyer |
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Hubert Aiwanger.
Hubert Aiwanger. © dpa

München/Regensburg - In der Flugblatt-Affäre um Hubert Aiwanger soll er eine Schlüsselperson gewesen sein: Ein 77-jähriger Lehrer soll der "SZ" und anderen Medien einen Hinweis gegeben haben, dass Bayerns Wirtschaftsminister und FW-Chef während seiner Schulzeit ein antisemitisches Flugblatt publiziert hatte.

Lehrer wäre nicht befugt gewesen

Kurze Zeit nach dem der Vorfall medial publik geworden war, räumte Aiwangers Bruder Helmut ein, Autor des Flugblatts gewesen zu sein.

Für den Lehrer im Ruhestand hatte die Affäre dennoch Konsequenzen. Denn die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelte gegen den Mann als Beschuldigten. Die Tatvorwürfe waren eine Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie Privatgeheimnissen. Denn Lehrer sind nicht befugt, solche Informationen weiterzugeben, so das Argument der Staatsanwaltschaft.

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Wie die Mediengruppe Bayern nun berichtet hat, wurden die Ermittlungen nunmehr eingestellt. Der Tatnachweis sei nicht mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit zu führen, heißt es.

Zwar deuten mehrere Berichte in der "Süddeutschen Zeitung" der Staatsanwaltschaft zufolge darauf hin, dass der Lehrer mit Journalisten gesprochen habe.

Es fehlen die Beweise

Nur: Worum es dabei ging und ob er tatsächlich verbotenerweise Informationen weitergegeben habe, sei nicht nachweisbar. Beweise und Zeugen dafür fehlen schlicht. Die "SZ" soll sich auf das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz bezogen haben. Demnach sind Journalisten nicht verpflichtet, solche Informationen preiszugeben. Der Lehrer selbst habe von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.

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Kein Strafantrag von Aiwanger: Verfahren gegen Lehrer eingestellt

Daher wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Hinzu kommt, dass die "SZ" die Informationen über das Flugblatt nicht nur von dem Lehrer, sondern womöglich aus einer Schülerarbeit erhalten hat. Denn ein späterer Schüler an Hubert Aiwangers Gymnasium schrieb eine Arbeit, in dem er auch das Flugblatt thematisierte. Aufgrund der Zweifel an den Abläufen wird nicht mehr ermittelt.

Der Lehrer machte die Pressestelle der Staatsanwaltschaft laut Mediengruppe Bayern darauf aufmerksam, dass er weder Hubert noch Helmut Aiwanger unterrichtet habe. Zudem habe keiner der Antragsberechtigten den für eine Strafverfolgung zwingend erforderlichen Strafantrag gestellt. Auf Nachfrage erfährt die AZ von der Staatsanwaltschaft, dass also Hubert Aiwanger selbst als mutmaßlich Geschädigter keinen Strafantrag gestellt hat. Ebenso nicht das von den Freien Wählern geführt Kultusministerium, das ebenfalls potenziell berechtigt wäre, einen solchen Antrag zu stellen.

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7 Kommentare
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  • Bongo am 28.07.2024 08:41 Uhr / Bewertung:

    Antwort an DwT:
    Nachdem bereits zwei Antworten von mir offensichtlich in der Redaktion „hinten runtergefallen sind“, versuche ich es noch einmal:
    Was der Lehrer erreichen wollte, war aus seinen damaligen Aussagen („braune Socke stürzen..“) leicht erkennbar. Daß sein Verhalten ohne. Folgen bleibt, hat er den Regeln unseres Rechtsstaates (eigenes Aussageverweigerungsrecht und fehlende Angaben der SZ wegen Redaktionsgeheimnis und Quellenschutz ) zu verdanken. Ob der Lehrer die beiden Aiwangers unterrichtet hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle!
    Jedenfalls hätte es das Ganze nicht gebraucht, weil alle Beteiligten (Aiwanger, Lehrer, SPD, der er angehört hat, SZ, Burkhart -Gymnasium) Schaden genommen haben.

  • wolfi2 am 27.07.2024 08:15 Uhr / Bewertung:

    Hr. Aiwanger zu stürzen oder warum glauben sie sonst hat er das gemacht? Sicher nicht weil er selbst so ein Aufrechter Gesetzestreuer Bürger ist

  • HanneloreH. am 26.07.2024 15:38 Uhr / Bewertung:

    Das heißt, ein Lehrer darf Vorfälle aus der Schulzeit weitergeben? Dachte immer Schule sei ein besonders schützenswerter Bereich.
    Wieder was gelernt.

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