Koalitionsstreit um Wolfsabschuss schwelt weiter

Freie Wähler und CSU sind sich uneinig darüber, wie mit dem Wolf im Freistaat umgegangen werden soll. Minister Aiwanger kritisiert die CSU, Ministerin Kaniber reagiert prompt.
dpa |
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In der Regierungskoalition in Bayern gibt es Streit um den Umgang mit dem Wolf. (Archivbild)
In der Regierungskoalition in Bayern gibt es Streit um den Umgang mit dem Wolf. (Archivbild) © Armin Weigel/dpa
München

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) fordert einmal mehr die Aufnahme des Wolfes in das bayerische Jagdrecht und teilt gegen seinen Koalitionspartner, die CSU, aus. Seine Ministerkollegin aus dem Forst- und Landwirtschaftsressort, Michaela Kaniber (CSU) bekräftigte umgehend ihren Standpunkt, nach dem der Wolfsabschuss auf Bundesebene rechtlich geklärt werden muss.

Anlass für Aiwangers Kritik war die am Donnerstag in Brüssel von den EU-Mitgliedsstaaten gebilligte Gesetzesänderung, die den Abschuss von Wölfen zum Schutz von Weidetieren erleichtert. Der Schutzstatus des Wolfes wird demnach von "streng geschützt" auf "geschützt" gesenkt. 

"Eine verantwortungsvolle Bejagung des Raubtiers ist damit europarechtlich künftig möglich, wenn man gesetzlich darauf vorbereitet ist. In Bayern ändert sich durch die Entscheidung leider aber erstmal nichts", sagte Aiwanger, in dessen Zuständigkeit das Thema Jagd fällt. Der niedrigere Schutzstatus komme nicht unerwartet, aber: "Der Wolf ist spätestens im Juli europarechtlich nicht mehr streng geschützt und Bayern hat trotzdem keine Handhabe, obwohl mein Vorschlag seit Monaten auf dem Tisch liegt."

Aiwanger: CSU nicht konstruktiv

Der CSU warf Aiwanger vor, nicht konstruktiv über seinen Vorschlag zu diskutieren, sondern diesen aus parteitaktischen Gründen zu blockieren. Jüngst hatte der Minister beklagt, dass die CSU seinem Vorschlag nicht zustimme. "Wir müssen jetzt schleunigst handeln und den Wolf ins Jagdrecht auf Landes- und Bundesebene aufnehmen. Der Bund war in der Vergangenheit nicht handlungswillig, Bayern hätte in Vorleistung gehen können und müssen. Was leider nicht passiert ist."

Forst- und Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) fordert zwar grundsätzlich ebenfalls einen leichteren Abschuss beim Wolf, allerdings nicht über das bayerische Jagdgesetz, sondern auf Bundesebene. Das spare Bürokratie und schaffe Rechtssicherheit, teilte ihr Sprecher mit. Wie Aiwanger hält es auch Kaniber für erforderlich, in Deutschland beim Wolf den günstigen Erhaltungszustand festzustellen.

Kaniber wirft Aiwanger Symbolpolitik vor

Auf Aiwangers Kritik hin entgegnete sie, es brauche rechtlich saubere Lösungen: "Die Aufnahme ins bayerische Jagdrecht wäre reine Symbolpolitik, solange der Bund nicht den "günstigen Erhaltungszustand" für ganz Deutschland feststellt." Sie selbst und ihr Ministerium stünden an der Seite der Weidetierhalter – "mit dem nötigen langen Atem, den das völkerrechtlich und europäisch verankerte Artenschutzrecht nun einmal erfordert".

Die Entscheidung auf EU-Ebene begrüßte die Ministerin und verwies darauf, dass der Bund unter der neuen Bundesregierung zugesagt habe, zügig den Schutzstatus für den Wolf abzusenken und den Wolf ins Bundesjagdrecht aufzunehmen. "Warum also parallel bayerische Gesetzesentwürfe stricken, während der Bund bereits liefert? Statt rechtliches Ping-Pong zu spielen, müssen wir abgestimmt alles tun, um rasch zu gezielter Regulierung zu kommen."

Der Vorschlag von Minister Aiwanger sieht für Wölfe im künftig niedrigeren Schutzstatus ein flexibles Managementsystem im Bayerischen Jagdgesetz vor. Demnach sollen regionale Höchstabschüsse getätigt werden dürfen, teilte das Ministerium mit. Eine kontrollierte Bejagung sei "sogar auch im ungünstigen Erhaltungszustand europarechtlich nicht ausgeschlossen".

Aiwanger: "Ideologische Realitätsverweigerung"

Dass der günstige Erhaltungszustand auf Bundesebene noch nicht festgestellt sei, bezeichnete Aiwanger nun als "ideologische Realitätsverweigerung". Insbesondere auf Almen bräuchten Weidetierhalter Wolfsmanagement.

Der Bund Naturschutz (BN) lehnt eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ab, weil der Wolf in Ausnahmefällen bereits jetzt geschossen werden darf. Der BN fürchtet, dass durch die Bejagung des Wolfes die Zahl der Nutztier-Risse gar ansteigen könnte - weil dann möglicherweise weniger andere Maßnahmen zum Herdenschutz ergriffen würden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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