AfD-Russlandreise: CSU spricht von Landesverrat

Die AfD schickt eine Delegation zu einer Konferenz in Sotschi. CDU und CSU werfen der Partei Nähe zum Kreml und Demokratiefeindlichkeit vor.
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Die AfD sei längst das "Sprachrohr Moskaus", so Huber. (Archivbild)
Die AfD sei längst das "Sprachrohr Moskaus", so Huber. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa
Berlin

Die geplante Russlandreise mehrerer AfD-Politiker stößt auf scharfe Kritik. CSU-Generalsekretär Martin Huber wirft der Partei Landesverrat vor. "AfD-Abgeordnete fahren nach Russland, um mit dem Kreml über die Durchsetzung russischer Interessen zu sprechen. Das ist Landesverrat", sagte er dem "Handelsblatt". 

Die AfD sei längst das "Sprachrohr Moskaus", so Huber. "Wer sich von Putins Schergen seine Politik diktieren lässt, ist kein Patriot, sondern eine Marionette und Risiko für unser Land."

Auch CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter reagierte empört. Russland sei ein "Terrorstaat"; die AfD-Politiker machten sich mit ihrer Reise bewusst zum Instrument im hybriden Krieg gegen Deutschland und Europa. Russland unterstütze gezielt den "Aufbau von Kreml-Parteien wie der AfD", um die deutsche Demokratie zu schwächen, sagte er dem "Handelsblatt".

Reise zur Konferenz in Sotschi

Konkret geht es um eine geplante Reise der Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré und Rainer Rothfuß, Sachsens AfD-Landeschefs Jörg Urban und des Europaabgeordneten Hans Neuhoff zur Konferenz der sogenannten Brics-Staaten im russischen Schwarzmeerort Sotschi. 

Die AfD-Bundestagsfraktion steht hinter der Reise und übernimmt laut einem Sprecher auch die Kosten. Ziel sei es, Gesprächskanäle nach Russland offenzuhalten – analog zu den bestehenden Kontakten zu US-Republikanern und dem Umfeld von US-Präsidenten Donald Trump

Kiesewetter hält es für besonders problematisch, dass Parteispitze und Fraktionsführung die Reise offenbar mittrügen. Er forderte ein Überprüfungsverfahren als Vorstufe zu einem möglichen Parteiverbotsverfahren. "Genügend Anhaltspunkte dafür sehe ich jedoch ganz klar", so Kiesewetter. Über ein konkretes Verbot könne nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

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