AfD-Politiker scheitert mit Anzeige gegen Grünen-Politiker Schuberl
Keine Ermittlungen gegen den rechtspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion im Bayerischen Landtag, Toni Schuberl: Diese Entscheidung hat die Generalstaatsanwaltschaft München nach Prüfung von Strafanzeigen wegen Beleidigung getroffen, die der AfD-Landtagsabgeordnete Ralf Stadler gestellt hatte.
Dabei ging es unter anderem um die Feststellung, die AfD sei eine gesichert rechtsextreme Partei. Die Generalstaatsanwaltschaft wies unter anderem auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von 2022 in Bezug auf die AfD hin, wonach es "ausreichende, tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei" gebe.
AfD gesichert rechtsextreme Partei: "Könnte grundsätzliche Auswirkungen haben"
"Diese Feststellung der Generalstaatsanwaltschaft könnte grundsätzliche Auswirkungen haben, da nun klargestellt worden ist, dass in Bayern die Staatsanwaltschaften wohl keine Ermittlungsverfahren einleiten werden, wenn man die AfD als Ganzes als ,rechtsextrem’ bezeichnet", kommentierte Schuberl in einer Pressemitteilung.

Die Generalstaatsanwaltschaft habe zudem festgestellt, dass sich Stadler "als Landtagsabgeordneter, der selbst ebenfalls offene und deutliche Worte wähle und kontroverse Standpunkte vertrete", die Bezeichnung als "gefährlicher Rechtsextremist" gefallen lassen müsse. Stadler zeigte sich in einer Stellungnahme, die der AZ vorliegt, enttäuscht: "Die Staatsanwaltschaft hat genau das getan, was ich erwartet habe: Sie hat sämtliche Verfahren eingestellt – noch bevor überhaupt die Immunität von Herrn Schuberl aufgehoben wurde."
Stadler verlor Immunität Anfang Mai
Stadler selbst hatte seine Immunität Anfang Mai verloren. Ihm zufolge geht es dabei um Social-Media-Aktivitäten. Er habe etwa einen Social-Media-Post weitergeleitet, in dem eine Bürgergeld-Empfängerin aus der Ukraine Auskunft über ihre Bezüge gibt.