AfD-Klage: Bayreuth muss über Ausschüsse neu entscheiden

Bayreuth (dpa/lby) - Weil AfD-Stadträte in keinem Ausschuss des Bayreuther Stadtrats vertreten sind, haben sie gegen die Stadt geklagt - mit Erfolg. Es deute viel auf eine "willkürliche Benachteiligung" hin, teilte das Verwaltungsgericht Bayreuth am Donnerstag mit.
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Bayreuth (dpa/lby) - Weil AfD-Stadträte in keinem Ausschuss des Bayreuther Stadtrats vertreten sind, haben sie gegen die Stadt geklagt - mit Erfolg. Es deute viel auf eine "willkürliche Benachteiligung" hin, teilte das Verwaltungsgericht Bayreuth am Donnerstag mit. Die Stadt muss die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse mit mindestens elf Mitgliedern nun wiederholen.

Der Stadtrat hatte zu Beginn der Legislatur beschlossen, die Sitze je nach Größe des Gremiums unterschiedlich zu vergeben. Größere Ausschüsse mit mindestens elf Mitgliedern werden demnach nach dem sogenannten d'Hondt-Verfahren besetzt, kleinere nach dem Verfahren von Sainte-Laguë/Schepers. Damit ist keiner der beiden AfD-Stadträte in Bayreuth Mitglied eines Ausschusses.

"Ausreichende Gründe für die hier vorgenommene Differenzierung bestanden nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Bis spätestens 15. Oktober müsse die Stadt nun noch einmal über die Platzvergabe in den größeren Ausschüssen entscheiden. Für Ausschüsse mit weniger als elf Mitgliedern hätte die AfD ohnehin keinen Sitz bekommen - in dieser Hinsicht wurde der Eilantrag der beiden Stadträte deshalb abgelehnt.

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