900 Euro statt 7 Millionen: Kein Schadenersatz für lukrativen Teppich

Entscheidung im Teppich-Zoff: Der Auktionator, der den Wert eines Teppichs um 7 Millionen Euro falsch geschätzt hatte, muss der ehemaligen Besitzerin keinen Schadensersatz zahlen.
dpa |
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Augsburg – Im Streit um den kurzzeitig teuersten Teppich der Welt muss ein Augsburger Auktionator keinen Schadenersatz an die frühere Eigentümerin zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Augsburg wies am Donnerstag die Berufung der Frau zurück, teilte ein OLG-Sprecher mit. Die ältere Dame aus dem Raum Starnberg wollte für die Fehleinschätzung des Auktionators entschädigt werden.

Lesen Sie hier: Im Streit um teuren Teppich stützt Gutachter den Auktionator

Dieser hatte ihren Teppich vor einer Versteigerung im Jahr 2009 auf 900 Euro taxiert. Verkauft wurde das Stück in Augsburg für 19 700 Euro. Bei einer erneuten Versteigerung im Londoner Auktionshaus Christie's erzielte der Läufer dann umgerechnet die Rekordsumme von 7,2 Millionen Euro.

Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Nach Angaben des OLG-Sprechers kann sich die Frau aber noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung wehren.

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