7 Jahre Gefängnis - 50 000 Euro Entschädigung

Von der Tochter zu Unrecht beschuldigt: Der Mann aus Sonthofen, der sieben Jahre unschuldig im Gefängnis saß, kann mit einer Haftentschädigung von rund 50 000 Euro rechnen. 
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Der 62-Jährige (r) war 1995 wegen der vermeintlichen Vergewaltigung seiner Tochter des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung für schuldig befunden worden. Nun wurde er freigesprochen.
dpa Der 62-Jährige (r) war 1995 wegen der vermeintlichen Vergewaltigung seiner Tochter des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung für schuldig befunden worden. Nun wurde er freigesprochen.

Von der Tochter zu Unrecht beschuldigt: Der Mann aus Sonthofen, der sieben Jahre unschuldig im Gefängnis saß, kann mit einer Haftentschädigung von rund 50 000 Euro rechnen.

Memmingen – 50 000 Euro Entschädigung für sieben Jahre Gefängnis: Das Landgericht Memmingen hatte einen 62-Jährigen Vater am Dienstag in einem Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf freigesprochen, seine Tochter dreimal vergewaltigt zu haben. Die inzwischen 33-jährige Tochter hatte ihre Aussage, die 1996 zur Verurteilung des Mannes geführt hatte, widerrufen.

Lesen Sie hier: Unschuldig im Gefängnis: Die bekanntesten Fälle

Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte, ist das neue Urteil inzwischen rechtskräftig. Der Vater könne nun die vom Gericht verfügte Haftentschädigung beantragen. Sie beträgt 25 Euro pro Hafttag; Kost und Logis können davon abgezogen werden.

 

 

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