1050 Ermittlungsverfahren wegen E-Scootern in München

München (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft München I hat im vergangenen Jahr 1050 Ermittlungsverfahren wegen Fahrten auf E-Scootern geführt. "Bei dem weitaus überwiegenden Teil handelte es sich um Trunkenheitsfahrten", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst am Donnerstag in München.
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Eine Frau fährt einen E-Scooter. Foto: Uwe Anspach/dpa
dpa Eine Frau fährt einen E-Scooter. Foto: Uwe Anspach/dpa

München (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft München I hat im vergangenen Jahr 1050 Ermittlungsverfahren wegen Fahrten auf E-Scootern geführt. "Bei dem weitaus überwiegenden Teil handelte es sich um Trunkenheitsfahrten", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst am Donnerstag in München. "Die Hochphase war im Oktober." Der Grund: Das im September startende Oktoberfest. Zuletzt sei die Zahl allerdings gesunken. "Das kann witterungsbedingt sein, wir gehen aber auch von einem gewissen Lerneffekt aus."

Absolute Fahruntüchtigkeit liegt ab einem Promillewert von 1,1 vor. Von diesem Wert an wird die Sache strafrechtlich relevant und ist keine Ordnungswidrigkeit mehr. Die Täter waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft "vor allem Ersttäter, die sich spontan - vor allem nachts - zu einer Fahrt entschieden". Die meisten hatten zwischen 1,1 und 2,0 Promille Alkohol im Blut.

In der Regel mussten sie mit einem Strafbefehl von 40 Tagessätzen, Führerscheinentzug von sieben bis neun Monaten und einem Fahrverbot vor drei Monaten rechnen. Drei Monate lang dürfen dann auch keine Kraftfahrzeuge geführt werden, für die man eigentlich keinen Führerschein braucht - zum Beispiel E-Scooter.

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