"The Pitt": Klage wegen Ähnlichkeiten zu "ER" darf weitergehen

Noah Wyle (55) kennt das Krankenhausfernsehen wie kaum ein anderer: In der Erfolgsserie "Emergency Room", kurz "ER", spielte er den Arzt Dr. John Carter. Heute steht er als Dr. Michael "Robby" Robinavitch in der Krankenhausserie "The Pitt" vor der Kamera. Doch gerade die Ähnlichkeiten zwischen beiden Produktionen beschäftigen nun erneut die Justiz. Ein Berufungsgericht in Kalifornien hat entschieden, dass die Klage der Witwe von "ER"-Schöpfer Michael Crichton gegen Warner Bros. weiterverfolgt werden darf. Wyle selbst ist davon allerdings nicht mehr betroffen.
Wie das US-Branchenmagazin "Variety" berichtet, bestätigte ein dreiköpfiges Berufungsgericht am Mittwoch eine frühere Entscheidung eines Gerichts in Los Angeles. Warner Bros. hatte versucht, die Klage mithilfe eines kalifornischen Gesetzes gegen missbräuchliche Einschüchterungsklagen (Anti-SLAPP) abweisen zu lassen. Damit scheiterte das Studio nun auch in zweiter Instanz.
Die Richter sehen offenbar genügend Anhaltspunkte dafür, dass "The Pitt" ein abgeleitetes Werk von "ER" sein könnte. In ihrer Begründung verwiesen sie auf "klare und zahlreiche Ähnlichkeiten" zwischen den beiden Produktionen. Dazu zählen unter anderem die Handlung in einer Notaufnahme, das hohe Erzähltempo, medizinische Fachsprache, drastische Verletzungsdarstellungen und mehrere gleichzeitig ablaufende medizinische Notfälle. Auch ein junger, unerfahrener Arzt, der gerade sein Medizinstudium abgeschlossen hat, findet sich in beiden Serien.
Witwe von Michael Crichton wirft Warner Bros. Vertragsbruch vor
Hinter der Klage steht Sherri Crichton, die Witwe des 2008 gestorbenen Schriftstellers und "ER"-Schöpfers Michael Crichton. Sie hatte im August 2024 Klage gegen Warner Bros., den Produzenten John Wells und Hauptdarsteller Noah Wyle eingereicht. Später richtete sich die Klage auch gegen Showrunner R. Scott Gemmill.
Der Vorwurf: "The Pitt" sei im Grunde ein nicht genehmigter Neustart von "ER". Warner Bros. habe zunächst versucht, gemeinsam mit Wyle und Wells eine Fortsetzung beziehungsweise Neuauflage der erfolgreichen Krankenhausserie auf den Weg zu bringen. Nachdem eine Einigung mit Crichtons Nachlass gescheitert sei, hätten die Verantwortlichen das Konzept kurzerhand verändert und als eigenständige Serie umgesetzt.
Dabei soll auch eine vertragliche Vereinbarung aus dem Jahr 1994 verletzt worden sein. Diese enthält eine sogenannte "Frozen Rights"-Klausel. Sie sieht vor, dass für Fortsetzungen, Neuverfilmungen, Ableger und andere abgeleitete Werke von "ER" die Zustimmung der beteiligten Parteien erforderlich ist. Dazu gehörten Michael Crichton, Warner Bros. und die Produktionsfirma Amblin.
Sherri Crichton sieht darin einen klaren Verstoß gegen die Rechte ihres verstorbenen Mannes und seines Nachlasses.
Noah Wyle nicht mehr Teil der Klage
Eine wichtige Einschränkung gibt es bei der aktuellen Gerichtsentscheidung allerdings: Die Richter ließen die Klage gegen Warner Bros. weiter zu, wiesen die Ansprüche gegen Noah Wyle, John Wells und R. Scott Gemmill jedoch ab. Es gebe keine ausreichenden Belege dafür, dass die drei Verantwortlichen gewusst hätten, möglicherweise gegen die vertraglich festgelegten Rechte von Crichton zu verstoßen.
Warner Bros. und die Produzenten hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Wyle hatte in einer eidesstattlichen Erklärung betont, dass "The Pitt" und "ER" zwei völlig unterschiedliche Serien seien. Auch Warner Bros. argumentierte, die behaupteten Gemeinsamkeiten seien typische Elemente von Krankenhausserien.
Für Sherri Crichton ist die Entscheidung dennoch ein Erfolg. Sie erklärte, sie sei "zutiefst erfreut" über das Urteil und freue sich darauf, im Rahmen der weiteren Beweisaufnahme ihre Argumente vor Gericht darlegen zu können. Der Rechtsstreit könnte damit in eine umfangreiche Beweisaufnahme und schließlich vor eine Jury gehen.
"ER" wurde von 1994 bis 2009 beim US-Sender NBC ausgestrahlt und lief ab 1995 auch auf ProSieben. Die Serie "The Pitt" feierte im Januar 2025 Premiere auf Max und in Deutschland ein Jahr später auf HBO Max. Bisher gibt es zwei Staffeln.