Daimler verklagt die ARD

Daimler bezeichnet die SWR-Reportage "Hungerlohn am Fließband" als unwahr und will eine weitere Ausstrahlung verhindern
STUTTGART Daimler geht gegen eine ARD-Reportage vor und verklagt den Südwestrundfunk (SWR). Ziel sei, dass rechtswidrig gedrehtes Bildmaterial aus der Reportage "Hungerlohn am Fließband" nicht mehr gesendet werden dürfe, teilte Daimler am Montag mit. Die Filmaufnahmen seien über zwei Wochen heimlich und gegen das Hausrecht der Daimler AG entstanden.
In der Reportage hatte ein SWR-Reporter verdeckt für eine Leiharbeitsfirma im Daimler-Werk Untertürkheim gearbeitet und dabei gefilmt. Der ARD-Film bezichtigte Daimler, den SWR-Reporter quasi wie einen Belegschaftsangehörigen in die Arbeitsorganisation eingegliedert zu haben. Dies wäre rechtlich problematisch. Eine Daimler-Sprecherin bezeichnete die Reportage als "einfach unwahr".
Viele Sequenzen des Films seien manipulativ und stellten die Situation um den rechtmäßigen Einsatz von Fremdarbeitern anders da, als sie tatsächlich sei. Zudem suggeriere die Reportage unrechtmäßiges Handeln; dies sei nicht der Fall gewesen. Deswegen habe Daimler nun den SWR vor dem Landgericht Stuttgart auf Unterlassung verklagt. Der Sender hat die Anschuldigungen bereits in der Vergangenheit mehrfach zurückgewiesen.