Welches Licht gehört an Bike?

Besonders Mountainbiker und Rennradfahrer kennen das Problem: Solange man nur zu Trainingszwecken unterwegs ist, ist die Beleuchtung egal. Aber auf der Straße sieht es anders aus. 
von  Christian Bonk
Egal ob mit Dynamo oder Akkubetrieb: ans Bike gehört eine funktionierende Beleuchtung.
Egal ob mit Dynamo oder Akkubetrieb: ans Bike gehört eine funktionierende Beleuchtung. © Light and Motion

Deutsche Gesetze sind in den meisten Bereichen ein komplizierte Geschichte. Besonders beim Thema Fahrradbeleuchtung ist das Chaos besonders groß.

Darf man nun Akkuleuchten an den Rahmen stecken? Braucht es den Dynamo noch? Gar nicht so einfach, die richtige Antwort zu finden. Auf jeden Fall hat sich gesetzlich ein bisschen etwas geändert, galt doch bis vergangenes Jahr ausschließlich einen dynamobetriebene Lichtanlage als verkehrstauglich.

Inzwischen sind auch akkubetriebene Beleuchtungssets unter Umständen ok. Der Gesetzgeber fordert allerdings gewisse Lichtstärken und Leuchtradien. Lassen Sie sich beim Kauf unbedingt beraten, ob die jeweilige Beleuchtung ausreichend für eine eventuelle Kontrolle ist. Fest steht auch, dass die Beleuchtung am Bike fixiert sein muss, allerdings sind auch abnehmbare Konstruktionen in Ordnung.

Auf gar keinen Fall zulässig ist die Version mit beispielsweise einer Lampe, die am Helm oder sonst irgendwo am Radler selbst befestigt ist. Das gilt für vorne wie hinten. Die beliebten Rucksackleuchten, die man einfach irgendwo am Rucksack anbringt, sind als Zusatzleuten prima, erfüllen aber keineswegs irgendwelche Beleuchtungsvorschriften. Auf Nummer sicher geht natürlich jeder, der einen Nabendynamo am Rad hat, der die Beleuchtung speist. Dies ist auch das zuverlässigste System und sorgt auch für eine wirklich komfortable Leuchtkraft.

Wer auf die fest montierte Beleuchtung verzichten will, lässt sich am besten im Fahrradhandel ausführlich beraten, welches Stecksystem in Sachen Leuchtkraft und Ausleuchtung den Anforderungen entspricht. Auf jeden Fall fährt man schon mal nicht schlecht, wenn man bei Dunkelheit überhaupt eine Fahrradbeleuchtung einsetzt. Denn ganz ohne ist ein Bußgeld sehr wahrscheinlich. 

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