Wegen Mini-Schaden: Ermittlungen gegen Neureuther
Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Unfall von Felix Neureuther Ermittlungen wegen Verdacht auf Unfallflucht eingeleitet. Dabei sind an der Leitplanke nur minimale Schäden zu erkennen.
München – Nach dem Verkehrsunfall des Skirennfahrers Felix Neureuther auf der Fahrt zum Münchner Flughafen hat die Staatsanwaltschaft München II ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf Unfallflucht eingeleitet. Dies teilte am Freitag ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit.
Neureuther war am Freitagmorgen zusammen mit Freundin Miriam Gössner auf dem Weg von Garmisch-Partenkirchen zum Flughafen München, um anschließend zu den Winterspielen nach Sotschi zu fliegen. Der Wagen kam in der Nähe des Autobahndreiecks Starnberg auf plötzlich eisglatter Straße ins Schleudern und prallte gegen eine Leitplanke. Miriam Gössner meldete den Unfall bei der Polizei in Garmisch-Partenkirchen.
Anschließend fuhren beide nach München zu ihrem Arzt des Vertrauens Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt, um sich untersuchen zu lassen. Vater Christian Neureuther, der sich schon in Sotschi befindet, sprach von einem Verdacht auf Schleudertrauma bei seinem Sohn.
Genau genommen hätten Neureuther und Gössner sich aber nicht von der Unfallstelle entfernen dürfen, bis die Polizei eintrifft. Handelt es sich hier wirklich um Unfallflucht? Nach Angaben der Polizei Weilheim, die die Unfallstelle untersucht hatte, beläuft sich auch der Schaden an der Leitplanke auf nur ca. 300 Euro. „Es war nur ein Touchierer. Die Leitplanke ist nur ein bisl nach hinten gebogen“, sagte ein Polizist zur AZ.
Polizeisprecher Jürgen Thalmeier vom Polizeipräsidium Süd sagte im Gespräch mit der AZ: "Entscheidend sind die Schadenshöhe, ob Warten an der Unfallstelle überhaupt möglich und zumutbar war. Und ob Miriam Gössner unverzüglich angerufen hat."
Die Polizei will am Unfallwagen „so bald wie möglich“ die Unfallspuren untersuchen. Außerdem müssen die Beteiligten – also Felix Neureuther und Miriam Gössner - befragt werden. „Wenn die Personalien feststehen, ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Befragung gleich heute erfolgt“, sagt Jürgen Thalmeier.