Wegen TSV-1860-Investor Ismaik: DFL muss 50+1-Abstimmung erneut verschieben

Ursprünglich sollte die DFL noch im Dezember über die Anpassung der 50+1-Regel abstimmen. Die Entscheidung wird allerdings erst im kommenden Jahr fallen. Verantwortlich dafür: Hasan Ismaik, Mitgesellschafter des TSV 1860.
von  AZ/SID
Weil der Befangenheitsantrag, den Hasan Ismaik stellte, noch läuft, soll die Abstimmung zur 50+1-Regel ins kommende Jahr verschoben werden.
Weil der Befangenheitsantrag, den Hasan Ismaik stellte, noch läuft, soll die Abstimmung zur 50+1-Regel ins kommende Jahr verschoben werden. © imago/Sven Simon

Frankfurt am Main - Die 36 Fußball-Profiklubs werden bei ihrer Versammlung am 11. Dezember nicht wie ursprünglich geplant über die angepasste 50+1-Regel abstimmen. Einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung bestätigte die Deutsche Fußball Liga (DFL) dem SID. Schon beim jüngsten Treffen am 9. Oktober musste das Thema von der Tagesordnung genommen werden.

Befangenheitsantrag von TSV-Investor Ismaik: 50+1-Entscheidung erneut vertagt

Grund für die erneute Verschiebung ist der notwendige Austausch mit dem Bundeskartellamt. Die Behörde hat noch nicht über den Befangenheitsantrag entschieden, der von der Firma des jordanischen Unternehmers Hasan Ismaik (Investor beim TSV 1860) gestellt wurde.

Zudem fehlt noch die grundsätzliche Zustimmung des Kartellamts zu den DFL-Plänen. Das Amt hatte Mitte Juli nach mehrmonatiger Prüfung mitgeteilt, dem von der DFL vorgelegten Anpassungsantrag zustimmen zu wollen - hat dies aber noch nicht getan.

50+1-Entscheidung erst im kommenden Jahr

Gemäß der Anpassung sollen für die bereits mit Ausnahmen bedachten Klubs TSG Hoffenheim, Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg künftig weiterreichende Bedingungen greifen. Die Ausnahmeklubs, zu denen Hoffenheim nach dem teilweisen Rückzug von Mehrheitseigner Dietmar Hopp nicht mehr gehört, sollen demnach zu mehr Mitgliederpartizipation und zur Zahlung eines monetären Vorteilsausgleichs verpflichtet werden.

Nach dem grünen Licht des Kartellamtes sollte die DFL-Versammlung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit den Antrag zur Modifikation der Regelung zur Kapitalanlage-Begrenzung absegnen und so für mehr Rechtssicherheit sorgen. Das muss nun ins nächste Jahr verschoben werden.

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