Unsportliches Verhalten: 18.000 Euro Strafe für die Löwen

Fliegende Bierbecher, Pyrotechnik und rassistische Beleidigungen. Wegen mehrfachen Fehlverhaltens der Löwen-Fans wurde der TSV 1860 mit einer Geldstrafe von 18 000 Euro belegt.
SID |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Wegen mehrfachen unsportlichen Verhaltens einiger Löwen-Fans wurde der TSV 1860 zu einer Geldstrafe in Höhe von 18 000 Euro verurteilt.
dpa Wegen mehrfachen unsportlichen Verhaltens einiger Löwen-Fans wurde der TSV 1860 zu einer Geldstrafe in Höhe von 18 000 Euro verurteilt.

München – Der TSV 1860 ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt worden. Im DFB-Pokalspiel der Löwen am 2. August hatten Fans in der 50. Minute drei leere Bierbecher auf das Spielfeld geworfen. Anschließend waren im Münchner Block pyrotechnische Gegenstände gezündet worden.

Lesen Sie hier: Löwen: Das Zittern vor dem Charaktertest

Zudem hatte es im Ligaspiel am 18. August gegen den FC Ingolstadt rassistische Rufe gegen Gästespieler Danny da Costa gegeben. Der Randalierer konnte ermittelt werden und ist inzwischen mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt worden. Dies wirkte sich laut Sportgericht strafmildernd aus.

Lesen Sie hier: Mayrhofer poltert gegen Presse: "Ich bin es leid"

Der TSV 1860 hat dem Urteil bereits zugestimmt, dieses ist damit rechtskräftig.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.