TSV 1860 München: Sportrechtler über Ivica Olic - "Eine Todsünde"

München - Die Sechzger waren sichtlich um Schadensbegrenzung bemüht. Unruhe soll in einer Zeit, in der die Löwen in vielen Bereichen die Basis für eine erfolgreichere Zukunft legen, offensichtlich um jeden Preis vermieden werden. Sportchef Thomas Eichin ließ den TSV 1860 am Tag nach dem Olic-Schock zur Tagesordnung zurückkehren. Krisenmanagement im Schnellverfahren, sozusagen.
„Ivica hat eine harte Strafe vom DFB bekommen und es folgt noch eine entsprechende Sanktion des Vereins. Die Angelegenheit ist mehr als unglücklich, aber sie ist damit abgehakt“, erklärte der Löwen-Boss auf Nachfrage der AZ. „Vor uns liegt ein ganz wichtiges Spiel – unsere volle Konzentration liegt jetzt auf dem Spiel gegen Düsseldorf.“ Eichin waren am Donnerstag die Mühen der vorangegangenen 24 Stunden anzumerken. Der 50-Jährige wirkte dünnhäutiger als sonst. Verständlich. Er musste in dem Eklat um Ivica Olic den Durchblick behalten.
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„Zu wetten ist eine Todsünde für Sportler“
Der Stürmer des TSV 1860 war vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen Beteiligung an Wetten auf Zweitligaspiele für zwei Spiele gesperrt und mit einer Geldstrafe von 20 000 Euro belegt worden. Die Sechzger kündigten ihrerseits eine Geldstrafe an. Doch ist diese Sanktion angemessen oder verharmlosend? Wäre selbst eine Kündigung möglich? „Zu wetten ist eine Todsünde für Sportler“, erklärt der bekannte Sportrechtler Dr. Michael Lehner im Gespräch mit der AZ. „Wetten und Beteiligung an Sportwetten sind für Profifußballer seit 2005 verboten. Das muss in die Arbeitsverträge transferiert werden, weil die Satzung des DFB nicht automatisch gilt.“
Ein Arbeitsvertrag zwischen einem Lizenzspieler und einem Verein müsse deshalb eine Klausel enthalten, schildert er, die auf besagte DFB-Satzung Bezug nimmt. „Wenn der Spieler dagegen verstößt, ist das eine Ordnungswidrigkeit gegen das DFB-Vereinsrecht. Deswegen kam es zu dem Urteil des DFB-Sportgerichts“, sagt der Heidelberger Jurist. „20.000 Euro sind eine im Profifußball übliche Strafe.“
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Lehner sieht bei Olic derweil keinen Vertragsbruch gegenüber den Giesingern, aber eine Vertragsverletzung des 37-Jährigen. Die vielleicht wichtigste Erkenntnis: Es lag keine mutwillige Wettmanipulation von Zweitliga-Spielen vor. Nicht auszudenken. „Die Ermittlungen im Fall Olic haben keinen Hinweis auf Wettmanipulation erbracht“, sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts Hans E. Lorenz.
Dumme Vertragsverletzung
Die Sanktion spiegle den Verstoß gegen das allgemeine Wettverbot im Bereich des DFB wider, erklärte der DFB-Richter: „Es ist dabei auch im Interesse der Spieler, sich durch Wetten nicht in die Nähe eines Manipulationsverdachts zu begeben.“ Olic aber habe zwischen dem 26. August und 11. September bei einem Internet-Wettanbieter unter anderem auf neun Spiele der 2. Liga gewettet oder wetten lassen. Die Wetteinsätze sollen im dreistelligen Bereich gelegen haben. Auf Spiele der TSV 1860 sei jedoch nicht gewettet worden, erklärte das DFB-Sportgericht. „So blöd ist ja auch kein erfahrener Fußballspieler, dass er seinen eigenen Namen verwendet, wenn er betrügen will oder manipuliert hat“, meint Rechtsanwalt Lehner.
„Es ist wohl eine Wette ohne manipulativen Hintergrund.“ Dennoch bewertet er das Vergehen von Olic hart. „Das war fast schon fahrlässig“, sagt er. Es müsse der Anspruch sein, sowas nicht zu machen. „Insofern ist es eine äußerst dumme Vertragsverletzung. Das ist wie beim Doping, wenn ich ohne Vorsatz amerikanische Nahrungsergänzungsmittel nehme, bei denen die Gefahr sehr groß ist, dass verbotene Substanzen drin sind.“ Eine Kündigung, die die Löwen wohl nie erwogen, sei juristisch indes gar nich möglich.