Sechzger reichen Lizenzunterlagen für 3. Liga ein

Jedes Jahr dasselbe Spiel: Für den Fall der Fälle, also den Abstieg in die dritte Liga, haben die Löwen die entsprechenden Lizenzunterlagen bei der DFL eingereicht.
pm |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Oliver Kreuzer muss auch mit dem Schlimmsten planen.
sampics/Augenklick Oliver Kreuzer muss auch mit dem Schlimmsten planen.

München - Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) klopft gemeinsam mit den Profi-Klubs ab, ob diese die erforderlichen Anforderungen für den Spielbetrieb in der Bundesliga mitbringen. Mancher Verein plant mangels sportlichen Erfolgs gar für die 3. Liga. So auch in diesem Jahr wieder der TSV 1860, Tabellen-15. im Unterhaus.

An diesem Dienstag gingen die entsprechenden Papiere aus Giesing nach Frankfurt am Main. Mit Auflagen sei nicht zu rechnen, heißt es. "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, wir werden die Lizenzunterlagen für Liga zwei und drei einreichen", erklärte Sportchef Oliver Kreuzer am Sonntagabend in "Blickpunkt Sport". "Wir sind guten Mutes, dass wir alles richtig gemacht haben."

Eine Frage blieb bisher aber unbeantwortet: Wo die Löwen ab Sommer im Fall eines Abstieges ihre Spiele austragen würden. Fakt ist: Derzeit zahlen sie nach AZ-Informationen geschätzt knapp drei Millionen Euro an den Eigner der Allianz Arena, den FC Bayern. Es ist ein Betrag, der bei einem wohl deutlich reduzierten Etat in Liga drei kaum zu stemmen wäre.

Fakt ist auch: Die Arena im Münchner Norden wäre bei einer Kapazität von 75.000 Zuschauern viel zu groß. Schon jetzt ist das Stadion bei Heimspielen der Löwen mit im Schnitt knapp 21.600 Zuschauern spärlich ausgelastet. Die Sechziger und die Stadionfrage – es bleibt spannend.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.