Mayrhofer: Jetzt wird wieder gewählt
München - Gerhard Mayrhofer soll als 1860-Präsident endlich rechtmäßig ins Amt: Deshalb beruft der TSV 1860 am 2. Dezember eine Delegiertenversammlung ein. Hintergrund ist eine Entscheidung des Landgerichts München I. Es hatte einem Vereinsmitglied, das gegen die Wahl des 1860-Vorstands geklagt hatte, im Sommer recht gegeben.
Die Richterin entschied damals, dass Mayrhofers Präsidentwahl durch die Mitglieder im vergangenen Jahr wegen eines Formfehlers ungültig sei. Überdies sei die damals verabschiedete neue Satzung insgesamt nicht ordnungsgemäß beschlossen worden.
Die Funktionäre um Mayrhofer und Schatzmeister Heinz Schmidt blieben allerdings zunächst als „Notvorstand“ vorerst im Amt und führten die Geschäfte weiter. Im Dezember soll auch nochmals über die neue Satzung abgestimmt werden.
Geklagt – und damit den Löwen-Vorstand überhaupt erst in die Bredouille gebracht – hatte Vereinsmitgleid Helmut Kirmaier. Auch um ihn geht es in der Mitteilung, die der 1860-Vorstand auf der Vereinseite des TSV 1860 e.V. veröffentlichte.
Lesen Sie hier: Präsidium: Stellungnahme zur Delegierten-Versammlung
„Es bleibt unklar, was die Seite Kirmaier überhaupt erreichen möchte“, heißt es. Deshalb wandten sich Mayrhofer und das Präsidium ausführlich an die Mitglieder und erklärten ihre Sicht der Dinge: Kirmaier ginge es nur darum, den Verwaltungsrat und das Präsidium zu stürzen.
Bei der Stellungsnahme machte das Präsidium auch klar, dass es in dem Kirmaier-Fall um Geld geht. „Ein Vermittler, der sich selbst ins Spiel gebracht hatte, forderte eine aberwitzige Geldsumme für eine Beendigung des Rechtsstreits.“ Außerdem brisant: Kirmaier, der sich durch mehrere Instanzen geklagt hatte, nur in Teilen Recht bekam und deshalb für einen Großteil der Gerichtskosten aufkommen muss, scheint diese Kosten anscheinend nicht begleichen zu wollen – oder können.
„Helmut Kirmaier, weigert sich seitdem beharrlich, dem Verein die gerichtlich festgesetzten Kosten zu erstatten. Derzeit läuft deshalb ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihn“, heißt es in der Mitteilung.
Immerhin: Formfehler bei der Einladung wurden bis jetzt noch nicht festgestellt.
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