Keine Strafe für "Schauspieler" Lambertz

Düsseldorfs Mittelfeldspieler Andeas Lambertz, der mit seinem Täuschungsmanöver am Sonntag beim 2:2 gegen 1860 die "Vorbereitung" zu Fortunas Anschlusstreffer besorgte, wird vom DFB-Sportgericht nicht angeklagt.
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Andreas Lambertz (l.) im Zweikampf mit Löwe Sascha Rösler.
dpa Andreas Lambertz (l.) im Zweikampf mit Löwe Sascha Rösler.

MÜNCHEN - Düsseldorfs Mittelfeldspieler Andeas Lambertz, der mit seinem Täuschungsmanöver am Sonntag beim 2:2 gegen 1860 die "Vorbereitung" zu Fortunas Anschlusstreffer besorgte, wird vom DFB-Sportgericht nicht angeklagt.

Mittelfeldspieler Andreas Lambertz vom Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf muss keine Sperre von Seiten des DFB befürchten. Der DFB-Kontrollausschuss stellte das Verfahren gegen den 25-Jährigen ein.

Gegen Lambertz wurde aufgrund des Verdachts einer krassen Sportwidrigkeit in Form eines unsportlichen Verhaltens ermittelt. Der Profi wurde verdächtigt, sich in der 70. Minute des Punktspiels der Fortuna bei 1860 München (2:2) am Sonntag absichtlich fallen gelassen zu haben, ohne dass ein Körperkontakt mit Gegenspieler Jose Holebas vorlag.

Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) hatte nach dieser Szene auf Freistoß für Düsseldorf entschieden, den der Aufsteiger zum 1:2-Anschlusstreffer nutzte. Lambertz hatte nach dem Spiel gesagt, dass es kein Foulspiel gewesen sei und er sich habe fallen lassen.

Trotz dieser Aussage kam Lambertz ungeschoren davon, da er durch die Darstellung des Unparteiischen entlastet wurde. „Da der Schiedsrichter das Einsteigen des Münchner Spielers Jose Holebas gegen Lambertz als gefährliche Spielweise bewertet und aus diesem Grund auf Freistoß für Fortuna Düsseldorf entschieden hatte, kam es nicht darauf an, ob beim Spieler Lambertz eine Täuschungsabsicht gegenüber dem Schiedsrichter, die er bestreitet, vorgelegen hat“, sagte der Kontrollausschuss-Vorsitzende Anton Nachreiner.

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