Das Wildmoser-Erbe

Der Großgastronom und frühere Löwen-Präsident ist tot. Wem steht jetzt welcher Teil vom Nachlass zu? Hier gibt's Aufklärung
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Karl-Heinz Wildmoser mit seiner Ehefrau Theres.
Petra Schramek Karl-Heinz Wildmoser mit seiner Ehefrau Theres.

Der Großgastronom und frühere Löwen-Präsident ist tot. Wem steht jetzt welcher Teil vom Nachlass zu? Hier gibt's Aufklärung

Zum Abschied gab es ein Gedicht des steirischen Dichters Peter Rosegger (1843 - 1918): „Kein Trübsal und Dunkel, ein bisschen mehr Licht/ kein quälend Verlangen, ein froher Verzicht/ und viel mehr Blumen, solange es geht/ nicht erst auf Gräbern, da blühn sie zu spät.“ So stand es Karl-Heinz Wildmosers Todesanzeige, aufgesetzt von der Familie, die am Mittwoch, 4. August, um 15 Uhr im Neuen Waldfriedhof mit Trauergästen Abschied nimmt vom Ex-Löwen-Präsidenten, der am Mittwoch 71-jährig an einer Lungenembolie starb.

Unterzeichner der Todesanzeige waren Ehefrau Theres und die beiden Kinder. Eva Kasper mit Familie – und auch Karl-Heinz junior, zu dem der Vater nach dem Schmiergeldskandal um die Allianz-Arena 2004 keinen Kontakt mehr hatte. Aber wer erbt nun die Wildmoser-Millionen?

All das ist im Testament geregelt. Theoretisch hätte Wildmoser seinen Sohn auch enterben können, denn dafür gelten zwei Voraussetzungen, wie der Münchner Anwalt und Erbrechtsspezialist Anton Steiner sagt: „Wenn ein Erbberechtigter wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt wurde.“ Das wäre bei Wildmoser jr. der Fall, für den Schmiergeld-Skandal bekam er viereinhalb Jahre. „Und“, so Steiner weiter, „wenn es für den Erblasser unzumutbar ist, dass der Betroffene etwas vom Erbe bekommt. Juristisch ist das eine wachsweiche Formulierung.“ Durch den Schmiergeld-Skandal, so könnte man argumentieren, hab Wildmoser senior an Ansehen und Funktion (Präsidentenamt bei 1860) verloren.

Dann könnte Wildmoser jr. versuchen, seinen Pflichtteil einzufordern, der die Hälfte des gesetzlichen Erbes beträgt. Beispiel: In der Regel erhält die Ehefrau 50 Prozent, die restlichen 50 Prozent verteilen sich dann auf die vier Kinder – falls bei Wildmoser auch die unehelichen Kinder Klaus und Heidemarie berücksichtigt sind. Auf jedes Kind entfallen 12,5 Prozent, der Pflichtteil wäre 6,25 Prozent.

Im Rahmen eines Erbverzichtsvertrags 1980 zahlte Wildmoser den damals 18-jährigen Zwillingen Klaus und Heidemarie rund 10 000 Euro Abfindung. Dagegen klagte Klaus A. erfolgreich, 2006 erstritt er seinen Anspruch auf den Erbteil. Laut Anwalt Michael Scheele, der Klaus A. vertrat, überlegt Heidemarie, ihren Erbverzicht nun auch gerichtlich anzufechten.

fk/jot

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