Bundeskartellamt: Noch dieses Jahr Entscheidung über 50+1-Regel

Hasan Ismaik und die 50+1-Regel: Das Bundeskartellamt will noch in diesem Jahr entscheiden, ob es ein Verfahren eröffnet. Der Fall könnte den deutschen Fußball verändern.
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Seit 2011 Mehrheitseigner des TSV 1860: Hasan Ismaik.
imago/Sven Simon Seit 2011 Mehrheitseigner des TSV 1860: Hasan Ismaik.

München - Das Jahr hat nur noch wenige Wochen, doch für Hasan Ismaik und den deutschen Fußball hat es noch eine wichtige Entscheidung in petto. Der jordanische Investor des TSV 1860 München hatte im Sommer, kurz nach dem Zwangsabstieg der Löwen, gegen die 50+1-Regel Klage erhoben (AZ berichtete)

Nun berichtet der kicker, dass das Bundeskartellamt noch in diesem Jahr entscheiden will, ob es ein Verfahren wegen der 50+1-Regel eröffnen wird. Sollte die Bonner Behörde die Klage zulassen, würde das nicht nur Auswirkungen für die Löwen haben, sondern den gesamten deutschen Fußball betreffen.

Die 50+1-Regel und der deutsche Fußball

50+1 besagt, dass Vereine nicht komplett von Investoren übernommen werden können, die Entscheidungsmehrheit stets beim Verein bleiben muss. Allerdings gibt es von dieser Regel schon jetzt Ausnahmen. Leverkusen oder Wolfsburg zum Beispiel gehören mehrheitlich Konzernen. Sie dürfen das, da sie gemäß den aktuellen Statuten den Verein seit mehr als 20 Jahren unterstützen.

Nicht nur Ismaik sträubt sich aber gegen diese Regel. Auch Martin Kind von Hannover 96 kämpft beispielsweise gegen die Regel. Auch er wird also gespannt verfolgen, wie das Bundeskartellamt entscheiden wird.

Hier gibt's mehr News vom TSV 1860 München

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