Blinder Fan scheitert mit Schmerzensgeldklage gegen TSV 1860

Weil er sich diskriminiert gefühlt hat, hat ein Fußballfan gegen den TSV 1860 geklagt. Er forderte 1.860 Euro. Das Gericht lehnte seine Schmerzensgeldklage jetzt allerdings ab und gab den Löwen Recht.
von  AZ/dpa
Kläger Thomas M. verlor vor Gericht.
Kläger Thomas M. verlor vor Gericht. © jot

München - Ein nahezu blinder Fußballfan ist mit seiner Schmerzensgeldklage gegen den TSV 1860 München gescheitert. Er fühlte sich diskriminiert, weil seine Begleitperson beim Besuch eines Spiels Eintritt zahlen musste, die Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern jedoch nicht.

Gericht gibt 1860 Recht

Der Richter des Landgerichts München I stellte in seinem Urteil am Donnerstag jedoch fest, dass die Löwen keinen Unterschied nach Art der Behinderung machten. Dass die Begleitkarte nicht kostenlos war, habe lediglich daran gelegen, dass der Mann die Karten über ein externes Portal statt direkt bei den Sechzgern bezogen hatte. "Freikarten für Begleiter von Inhabern eines entsprechenden Behindertenausweises gibt der Verein generell nur aus, wenn sie direkt bei der Geschäftsstelle des Vereins online oder analog bestellt werden und ein dort hinterlegtes Maximalkontingent noch nicht erschöpft ist", teilte das Gericht mit.

Diese Regelung gelte unterschiedslos für alle Betroffenen, somit werde auch niemand diskriminiert. Der Kläger hatte den TSV 1860 zunächst auf 1.860 Euro Schmerzensgeld für den entstandenen "emotionalen Schaden" verklagt, weil er sich als Sehbehinderter gegenüber den Gehbehinderten diskriminiert fühlte. Nachdem der Drittligist die Kosten der Eintrittskarte von 16,50 Euro zwischenzeitlich erstattet hatte, reduzierte er den Betrag auf 1843,50 Euro. Zugleich wollte er per Unterlassungsklage erreichen, dass der Verein künftig alle Schwerbehinderten gleich behandeln müsse. Dies wies das Gericht entsprechend ebenfalls zurück.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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