1860-Investor Ismaik kündigt Klage an: "Insolvenz wurde pflichtwidrig herbeigeführt"

Dem TSV 1860 steht wie erwartet juristischer Ärger ins Haus. Investor Hasan Ismaik kündigt eine Klage an und übt scharfe Kritik am Präsidium um Oberlöwe Gernot Mang.
von  Florian Weiß
1860-Präsident Gernot Mang (r.) und Investor Hasan Ismaik.
1860-Präsident Gernot Mang (r.) und Investor Hasan Ismaik. © IMAGO/Ulrich Wagner

Der Spielbetrieb ist seit Juni beim e.V., sämtliche Spieler und die Markenrechte sind nach der KGaA-Insolvenz ebenso bei Verein und neuer Spielbetriebs-GmbH. Also alles super beim TSV 1860? "Ich vermute, dass etwas kommt", hatte Präsident Gernot Mang über mögliche juristische Scharmützel mit Hasan Ismaik vermutet – und behält damit wohl recht.

Der Jordanier sagte unter anderem der AZ: "Meiner Ansicht nach wurde die Insolvenz von den Verantwortlichen von 1860 pflichtwidrig herbeigeführt. Auch die Gründung des zweiten Unternehmens und die damit verbundenen Handlungen betrachte ich als Teil dieses sittenwidrigen Vorhabens, und jeder, der diese Handlungen genehmigt oder dazu beigetragen hat, sollte zur Rechenschaft gezogen werden."

Hasan Ismaik übt scharfe Kritik an 1860-Präsidium

Wiederholt äußert er den Verdacht, dass all die Geschehnisse der vergangenen Wochen und Monate von Seiten des e.V. jahrelang geplant worden seien: "Ich bin der Ansicht, dass das, was geschehen ist und weiterhin geschieht, schwerwiegende strafrechtliche Fragen aufwirft."

Die Verantwortung sieht er bei Mang, dessen Präsidium und beim Verwaltungsrat und droht: "Heute sind die Gerichte der letzte Weg zu Gerechtigkeit und Fairness, und ich werde mein Vertrauen in die Justiz setzen und darauf vertrauen, dass sie meine Rechte wiederherstellt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht."

Ismaik hatte dem TSV 1860 Ende Mai Darlehensverträge gekündigt. Die dadurch entstandene Finanzierungslücke sorgte dafür, dass die Löwen keine Drittliga-Lizenz erhielten. Infolgedessen kündigte der e.V. den Kooperationsvertrag mit der KGaA und übernahm das Spielrecht. 

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