Skiweltverband genehmigt Fristverlängerung für Luitz

Nach dem Anti-Doping-Regelverstoß von Skirennfahrer Stefan Luitz hat der Deutsche Skiverband (DSV) nun bis zum 28. Dezember und damit zwei Tage länger Zeit, sich zur Disqualifikation zu äußern.
dpa |
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Muss noch immer um seinen Weltcupsieg in Beaver Creek bangen: Stefan Luitz.
Georg Hochmuth/APA/dpa Muss noch immer um seinen Weltcupsieg in Beaver Creek bangen: Stefan Luitz.

Planegg - Nach dem Anti-Doping-Regelverstoß von Skirennfahrer Stefan Luitz hat der Deutsche Skiverband (DSV) nun bis zum 28. Dezember und damit zwei Tage länger Zeit, sich zur Disqualifikation zu äußern.

Eine entsprechende Fristverlängerung bestätigte der Skiweltverband FIS am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Man habe bei der FIS um die Verlängerung gebeten, weil Luitz durch die vielen Rennen binnen weniger Tage vor Weihnachten nicht genug Zeit gehabt habe, sich mit dem Thema angemessen zu beschäftigen, hieß es vom DSV.

Luitz hatte bei seinem ersten Weltcupsieg am 2. Dezember gegen das Anti-Doping-Reglement der FIS verstoßen. Die FIS entschied deswegen nach tagelangen Beratungen, den 26-Jährigen für den Wettkampf rückwirkend zu disqualifizieren. Der DSV und Luitz können die Strafe akzeptieren oder eine Anhörung beantragen.

Luitz hatte zwischen den beiden Durchgängen des Riesenslaloms in Beaver Creek frischen Sauerstoff über eine Maske eingeatmet. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA erlaubt diese Methode explizit, im Reglement der FIS hingegen ist sie verboten. Die Unterschiede waren dem DSV nach eigenen Angaben nicht bekannt.

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