New York Marathon abgesagt

Zumindest die erste Welle des Coronavirus hat New York überstanden. Doch die Sorge vor einer Rückkehr der Krankheit ist groß - deshalb findet der legendäre Marathon dieses Jahr nicht statt.
dpa |
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Läufer überqueren beim New York Marathon die Verrazano Narrows Bridge in Staten Island, New York.
Julius Motal/AP Photo/dpa/dpa Läufer überqueren beim New York Marathon die Verrazano Narrows Bridge in Staten Island, New York.

New York - Angesichts der anhaltenden Coronavirus-Pandemie findet die 50. Auflage des legendären New York Marathons nicht statt.

Das für den 1. November geplante Großereignis - der mit zehntausenden Teilnehmern nach eigenen Angaben größte Marathon der Welt - sei für dieses Jahr gestrichen worden, teilten die Veranstalter mit. "Die Absage des diesjährigen New York City Marathons ist für alle Beteiligten unglaublich enttäuschend, aber es war eindeutig der Kurs, den wir aus Sicht von Gesundheit und Sicherheit einschlagen mussten", sagte Michael Capiraso, Präsident vom Veranstalter "New York Road Runners".

Bürgermeister Bill de Blasio begrüßte die Entscheidung. Sie zeige, dass die Gesundheit von Läufern und Zuschauern an erster Stelle steht: "Wir freuen uns auf den 50. Lauf des Marathons im November 2021." Seit 1970 liefen hunderttausende Menschen beim New York Marathon durch die US-Ostküstenmetropole. Im vergangenen Jahr erreichten über 53.000 Teilnehmer nach 42,195 Kilometern die Ziellinie.

Die Corona-Krise hatte New York mit seinen etwa acht Millionen Einwohnern besonders hart getroffen. In den vergangenen Monaten war die Großstadt eines der Epizentren der Pandemie, konnte die Zahl der Neuinfektionen und Toten aber deutlich senken und gilt in den USA mittlerweile als Erfolgsgeschichte bei der Bekämpfung des Virus. Die Sorge der Veranstalter war jedoch groß, dass Teilnehmer aus anderen Ländern und Bundesstaaten der USA die Infektionsrate wieder steigen lassen könnten. Vom Veranstalter hieß es, dass angemeldete Läufer nun bis zum 15. Juli benachrichtigt würden, dann könnten auch die Meldegebühren zurückerstattet werden.

© dpa-infocom, dpa:200624-99-550983/3

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