Jan Ullrich: Burn Out und Niederlage vor Gericht

Das Hamburger Landgericht hat die Unterlassungsklage des ehemaligen Radprofis Jan Ullrich gegen den Doping-Experten Werner Franke zurückgewiesen. Unmittelbar vor Bekanntwerden des Urteils hatte Ullrich erklärt, er habe ein Burn-Out-Syndrom.
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Der ehemalige Radrennfahrer Jan Ullrich
dpa Der ehemalige Radrennfahrer Jan Ullrich

HAMBURG - Das Hamburger Landgericht hat die Unterlassungsklage des ehemaligen Radprofis Jan Ullrich gegen den Doping-Experten Werner Franke zurückgewiesen. Unmittelbar vor Bekanntwerden des Urteils hatte Ullrich erklärt, er habe ein Burn-Out-Syndrom.

Die Pressekammer beendete damit am Freitag die seit vier Jahren andauernde Dauerfehde. Ullrich hatte Franke wegen angeblicher Falschaussage verklagt und in erster Instanz Recht bekommen. Franke legte dagegen Rechtsmittel ein. Er hatte behauptet, der Tour-de-France-Sieger von 1997 habe dem spanischen Arzt Eufemiano Fuentes mindestens 35.000 Euro für den Erwerb von Dopingmitteln gezahlt. Ullrich hatte dies eidesstattlich abgestritten.

Unmittelbar vor Bekanntwerden des Urteils hatte Ullrich erklärt, er habe ein Burn-Out-Syndrom. Das würde „eine längere Behandlung“ erfordern, schrieb der im Februar 2007 zurückgetretene Radprofi auf seiner Homepage.

Unter „Burn Out“ versteht man das Gefühl, ausgebrannt zu sein. Durch seinen Tour-Triumph war Ullrich zum Sportstar aufstieg. 2006 wurde er wegen Dopingverdachts von seinem Team T-Mobile suspendiert. Es folgten zahlreiche juristische Auseinandersetzungen. Ullrich will sich bis zur Genesung völlig aus der Öffentlichkeit zurückziehen. (dpa)

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