Zwanziger-Anwalt kündigt Strafanzeige gegen Schweizer Ermittler an

Der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger will das gegen ihn eröffnete Ermittlungsverfahren der Schweizer Bundesanwaltschaft juristisch anfechten.
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Theo Zwanziger mit seinem Anwalt Hans-Jörg Metz.
dpa Theo Zwanziger mit seinem Anwalt Hans-Jörg Metz.

Diez - "Die Verfahrenseinleitung ist rechtswidrig und verletzt meinen Mandanten in seiner Ehre und seinen Rechten. Wir werden deshalb in der kommenden Woche Strafanzeigen gegen die Schweizer Ermittler sowohl bei der dortigen Bundesanwaltschaft als auch bei den deutschen Strafverfolgungsbehörden stellen", kündigte Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz am Freitag in einer Mitteilung an.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte am Vortag mitgeteilt, dass sie im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der Fußball-WM 2006 bereits seit dem 6. November 2015 gegen Zwanziger sowie dessen ehemalige OK-Mitstreiter Franz Beckenbauer, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt ermittele.

Dabei gehe es vor allem um eine Zahlung aus dem Jahr 2002 in Höhe von sechs Millionen Schweizer Franken, die damals von einem Beckenbauer-Konto über eine Schweizer Anwaltskanzlei nach Katar flossen. "Es wird verschwiegen, dass mein Mandant erst ab dem 01.07.2003 Mitglied des WM OK für die WM 2006 war. Er konnte also für die Geldflüsse im Jahr 2002 in der Schweiz, in die er auch in keiner Weise anderweitig eingebunden war, nicht verantwortlich sein", schrieb Metz.

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