Wettpaten können auf mildes Urteil hoffen

Im Bochumer Wettskandal-Prozess können die beiden Hauptangeklagten Nürettin G. und Tuna A. auf Haftstrafen von deutlich weniger als fünf Jahren hoffen.
dpa |
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Bochum - Im Bochumer Wettskandal-Prozess können die beiden Hauptangeklagten Nürettin G. und Tuna A. auf Haftstrafen von deutlich weniger als fünf Jahren hoffen. Das hat das Bochumer Landgericht signalisiert.

An Bewährungsstrafen sei allerdings nicht zu denken. Auch ein schnelles Ende des Prozesses gegen die mutmaßlichen Wettbetrüger ist nicht in Sicht. "Es ist unrealistisch, davon auszugehen, dass so ein Verfahren binnen weniger Monate abgeschlossen werden kann", sagte Richter Carsten Schwadrat.

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