Verhandlung über Dresdener Pokal-Ausschluss

Vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat am Donnerstag die Berufungsverhandlung über den Pokalausschluss von Dynamo Dresden begonnen.
dpa |
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Frankfurt/Main - Der Zweitliga-Club war im Dezember in erster Instanz dazu verurteilt worden, in der kommenden Saison nicht am DFB-Pokal teilnehmen zu dürfen. Dagegen legte der Traditionsverein Berufung ein. Der Club will nicht nur den Ausschluss kippen, sondern auch geklärt haben, inwieweit ein Verein schuldunabhängig für das Verhalten der Fans haftet.

Grund für die Strafe waren die Krawalle Dresdner Fans rund um das Pokalspiel bei Hannover 96 am 31. Oktober 2012. Damals gab es insgesamt neun Verletzte und drei Festnahmen, als Dynamo-Anhänger bereits vor der Partie die Eingänge zu den Blöcken und nach dem Spiel auf den Rasen stürmten.

Vor einem Jahr hatte Dresden schon einmal den Pokalausschluss abgewendet, trotz der Vorfälle bei Borussia Dortmund in der zweiten Runde des DFB-Pokals 2011. Im Berufungsverfahren unter der Leitung von Götz Eilers, der auch dieses Mal den Vorsitz führte, wurde die Strafe umgewandelt. Statt eines Ausschlusses gab es ein Heim-Geisterspiel gegen Ingolstadt, einen Fanverzicht bei Eintracht Frankfurt und eine Strafzahlung an den DFB in Höhe von 100 000 Euro.

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