UEFA ermittelt gegen sieben Clubs

Wegen möglicher Verstöße gegen das Financial Fairplay hat die Europäische Fußball-Union Ermittlungen gegen sieben Vereine aufgenommen. Betroffen sind der FC Liverpool, Inter Mailand, AS Rom, AS Monaco, Besiktas Istanbul, Sporting Lissabon und FK Krasnodar.
dpa |
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Wegen möglicher Verstöße gegen das Financial Fairplay hat die Europäische Fußball-Union Ermittlungen gegen sieben Vereine aufgenommen. Betroffen sind der FC Liverpool, Inter Mailand, AS Rom, AS Monaco, Besiktas Istanbul, Sporting Lissabon und FK Krasnodar.

Nyon - Die Finanzkontrollkammer habe ein "Break-even-Defizit" festgestellt, teilte die UEFA am Donnerstag mit. Die sieben Clubs, die in der Champions League oder Europa League spielen, sollen deutlich mehr Geld für Transfers oder Profigehälter ausgegeben als sie durch das Fußballgeschäft eingenommen haben.

In den kommenden zwei Monaten müssen die Vereine Berichte zu ihrer finanziellen Situation nachreichen. Ende des Jahres kann die UEFA über provisorische Sanktionen entscheiden. In der vorigen Saison hatte der Europa-Verband mit neun Vereinen, die gegen das Financial Fairplay verstießen, Vergleiche geschlossen. Darunter waren Paris Saint-Germain und Manchester City.

Mit dem vor drei Jahren gestarteten Financial Fairplay will die UEFA für ein vernünftigeres Wirtschaften der Clubs sorgen. Die Richtlinien sehen eine breite Palette von Sanktionen vor - von einer Warnung, über Geldstrafen bis zum Ausschluss von Wettbewerben oder einem Einkaufsverbot für neue Spieler. Wegen Verstößen waren mehrere Vereine von europäischen Wettbewerben ausgeschlossen worden.

Außerdem entschied die Untersuchungskammer der UEFA-Finanzkontrolle (FKKK), dass die Spielprämien für fünf Vereine, die an Europapokal-Wettbewerben 2014/15 teilnehmen, bis zum Abschluss weiterer Untersuchungen vorsorglich zurückgehalten werden.

Betroffen sind Bursaspor, CFR Cluj, Astra Giurgiu, Buduænost Podgorica und FK Ekranas. Sie sollen überfällige Verbindlichkeiten in beträchtlicher Höhe gegenüber anderen Clubs, Arbeitnehmern oder Sozialversicherungs- und Steuerbehörden haben. Die Maßnahmen bleiben bis Dezember in Kraft. Bis dahin wird die Untersuchungskammer bewerten, ob die Außenstände mit Stand 30. September 2014 beglichen haben.

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