Strafbefehl gegen Augsburgs Raul Bobadilla

Weil Raul Bobadilla bei einem Ball einen Gast mit einem Faustschlag gegen den Kopf verletzt haben soll, ist Strafbefehl gegen den Torjäger des FC Augsburg erlassen worden. Möglicherweise wurde er zuvor von dem späteren Opfer beleidigt.
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Raul Bobadilla (27) muss eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zahlen, wenn er den Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung akzeptiert.
dpa Raul Bobadilla (27) muss eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zahlen, wenn er den Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung akzeptiert.

Augsburg - Nach einer tätlichen Auseinandersetzung beim Augsburger Presseball ist gegen Fußballprofi Raul Bobadilla ein Strafbefehl erlassen worden. Dem Torjäger des Bundesligisten FC Augsburg werde vorgeworfen, bei dem Ball im November 2014 "einen anderen Gast mit einem Faustschlag gegen den Kopf verletzt zu haben", teilte das Amtsgericht Augsburg am Freitag mit. Möglicherweise sei es zuvor zu einer Provokation oder Beleidigung durch das spätere Opfer gekommen.

Der 27-jährige Bobadilla muss eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zahlen, wenn er den Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung akzeptiert. Damit liegt die Strafe unter der Vorstrafengrenze. Zur Gesamthöhe der Geldstrafe machte das Gericht aus Datenschutzgründen keine Angaben. Der Profi aus Paraguay kann binnen zwei Wochen auch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, dann käme es zum Prozess.

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