Köln: Verfahren gegen 41 Problemfans

Die Polizei hat mittlerweile 41 Teilnehmer der Schlägerei auf der Zülpicher Straße zwischen Fans des 1. FC Köln und Eintracht Frankfurt Anfang März identifiziert. Sie müssen mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
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Borussia Mönchengladbach - 1. FC Köln am 14.02.2015 im Borussia-Park in Mönchengladbach: Kölner Fans laufen nach dem Spiel auf den Platz.
dpa Borussia Mönchengladbach - 1. FC Köln am 14.02.2015 im Borussia-Park in Mönchengladbach: Kölner Fans laufen nach dem Spiel auf den Platz.

Köln (dpa) - Die Schlägerei von zwei verfeindeten Fangruppen am Rande des Fußball-Bundesligaspiels zwischen dem 1. FC Köln und Eintracht Frankfurt hat strafrechtliche Folgen. Wie die Kölner Polizei am Mittwoch mitteilte, konnte bislang die Identität von 21 Beteiligten aus dem Bereich Köln und 20 aus dem Raum Frankfurt aufgedeckt werden. Zudem wurden die Wohnungen von zwei Kölnern und einem Troisdorfer durchsucht, die unterschiedlichen Ultra-Gruppierungen zugeordnet werden. Dabei wurden Beweismittel sichergestellt.

Alle 41 identifizierten Straftäter müssen sich in einem Verfahren wegen Landfriedensbruchs verantworten. Die Ermittlungen dauern an. Die Problemfans hatten sich während der zweiten Halbzeit der Partie am 8. März eine Schlägerei in der Kölner Innenstadt geliefert. Daraufhin hatte die Polizei eine Ermittlungsgruppe eingesetzt.

Der 1. FC Köln ist für die Randale von Hooligans hart bestraft worden. Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Donnerstag bekanntgab, wurde der Bundesligist zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt. Außerdem belegte das DFB-Sportgericht den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro. Der FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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m ein Geisterspiel kommt der 1. FC Köln nach den krassen Ausschreitungen in Mönchengladbach herum. Trotzdem ist die Strafe für den Bundesligisten hoch.

Der 1. FC Köln ist für die Randale von Hooligans hart bestraft worden. Wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Donnerstag bekanntgab, wurde der Bundesligist zu drei Zuschauer-Teilausschlüssen verurteilt. Außerdem belegte das DFB-Sportgericht den Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 000 Euro. Der FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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Der Sieg von Borussia Mönchengladbach im Rheinischen Derby gegen den 1. FC Köln ist durch Ausschreitungen von Chaoten überschattet worden.

Demnach müssen die Heimspiele gegen 1899 Hoffenheim am 12. April 2015, gegen Bayer Leverkusen am 26. April 2015 und gegen den FC Schalke 04 am 32. Spieltag unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Bei diesen Partien bleiben die Stehplatzbereiche S3 und S4 im Unterrang der Südtribüne geschlossen.

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Der 1. FC Köln war schon für die Randale einiger Chaoten nach dem Derby am 14. Februar bei Borussia Mönchengladbach deftig bestraft worden, kam dabei immerhin um das befürchtete Geisterspiel herum. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte die Rheinländer im März zu Zuschauer-Teilausschlüssen für drei Heimspiele und 200.000 Euro Geldstrafe, von denen 120.000 in infrastrukturelle und gewaltpräventive Projekte zu investieren sind. Zudem muss der Klub eine Reihe von Auflagen erfüllen.

Für den FC ist dies der letzte Warnschuss vor noch drastischeren Strafen: Sportdirektor Jörg Schmadtke hatte vorab von einer "existenzbedrohenden" Situation gesprochen, theoretisch wären sogar Punktabzüge oder der Zwangsabstieg möglich gewesen.

Der Verein muss nun auf Geheiß des DFB Maßnahmen umsetzen, unter anderem darf er bis zum Saisonende ausschließlich personalisierte Eintrittskarten für Auswärtsspiele ausgeben. Der Zuschauerausschluss betraf bzw. betrifft die Heimspiele gegen 1899 Hoffenheim (12. April), Bayer Leverkusen (26. April) und Schalke 04 (32. Spieltag/8. bis 10. Mai) – die Stehplatzbereiche im Unterrang der Südtribüne werden jeweils geschlossen bleiben, was den Klub eine hohe sechsstellige Summe kosten wird. Die betroffenen 2500 Dauerkartenbesitzer werden vom Verein entsprechend entschädigt.

Demnach müssen die Heimspiele gegen 1899 Hoffenheim am 12. April 2015, gegen Bayer Leverkusen am 26. April 2015 und gegen den FC Schalke 04 am 32. Spieltag unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Bei diesen Partien bleiben die Stehplatzbereiche S3 und S4 im Unterrang der Südtribüne geschlossen.

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