Knapp vier Jahre Haft für Hopp-Erpresser
HEIDELBERG - Weil er Dietmar Hopp, den Mäzen des Fußball-Bundesligisten Hoffenheim, erpresst und mit der Ermordung der Familie des Milliardärs gedroht hat, muss ein 43 Jahre alter Spediteur ins Gefängnis.
Getrieben von Geldsorgen sah er nur einen Ausweg: Die Erpressung des Milliardärs Dietmar Hopp sollte ihm aus der finanziellen Not helfen. Über Wochen bedrohte ein Spediteur den 69-Jährigen Hopp mit Mord an dessen Frau und Kindern und forderte 5,5 Millionen Euro. Nun muss der 43-Jährige aus Gemmingen bei Heilbronn drei Jahre und neun Monate hinter Gitter.
Das Landgericht Heidelberg verurteilte ihn wegen des Versuchs der räuberischen Erpressung. Zuvor hatte der Mann ein Geständnis abgelegt. Der Angeklagte nahm das Urteil gefasst auf. Das Gericht wertete die drei Erpresserbriefe als „massive Drohungen“. Es sei immerhin mit dem Tod von drei Menschen gedroht worden, sagte Richter Edgar Gramlich. „Das waren keine Peanuts“, sagte er mit Blick auf die geforderte Summe.
Dennoch blieb das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte fünf Jahre und drei Monate gefordert, die Verteidigung zwei Jahre und neun Monate. Beide wollten sich noch nicht abschließend dazu äußern, ob das Urteil rechtskräftig wird. Staatsanwältin Waltraud Bag ging aber eher davon aus, dass sie nicht in Revision gehen wird.
Bei seinem Urteil berücksichtigte das Gericht zwar das Geständnis des 43-Jährigen. Richter Gramlich betonte aber zugleich den vorbeugenden Charakter des Urteils. Nachahmungstäter sollten abgeschreckt und ihnen deutlich gemacht werden, dass sich derartige Straftaten nicht lohnen. Für die Familie des Mäzens des Fußball- Bundesligisten 1899 Hoffenheim habe die Erpressung im Sommer schlimme Folgen gehabt. Die Familienmitglieder begaben sich zeitweise ins Ausland, nachdem auch die Polizei die Situation als bedrohlich eingestuft hatte.
„Herr Hopp hat um Leib und Leben der Familienangehörigen gefürchtet“, hatte Staatsanwältin Bag in ihrem Plädoyer betont. Dem Täter bescheinigte sie eine „erhebliche kriminelle Energie“. Er habe genau gewusst, was er tue. So habe er beispielsweise ein Erpresserschreiben nur mit Handschuhen berührt.
„Ich habe restliche Zweifel, ob das Strafmaß seiner Schuld völlig gerecht wird“, kommentierte Hopps Anwalt, Alexander Keller, die Entscheidung. Die Familie habe erheblich unter der Erpressung gelitten. Für Hopp habe es aber nie zur Debatte gestanden, zu zahlen. Er schaltete sofort die Polizei ein. Nach einer fingierten Geldübergabe wurde der Erpresser festgenommen.
Während des Prozesses hatte der Angeklagte gesagt: „Ich bitte um Entschuldigung für die Angst und Sorgen, die ich verursacht habe.“ Das Gericht nahm dem Mann seine Reue ab und berücksichtigte, dass Hopp durch das Geständnis eine Zeugenvernehmung erspart blieb. „Wir sehen auch Ihre finanzielle Notlage“, sagte Gramlich bei der Urteilsbegründung.
Die Drohungen in den drei Briefen seien jedoch nachhaltig. Auch seine eigene Familie habe unter seiner Tat zu leiden: Dem Fuhrunternehmen droht die Insolvenz. „Das ist ein Vorwurf, den Sie sich machen müssen“, sagte der Richter.
Im Strafmaß enthalten ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz, weil der Spediteur ohne entsprechende Erlaubnis eine Waffe besaß. Aus Sicht des Gerichts spielte dies im Zusammenhang mit der Erpressung aber keine Rolle. (dpa)
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