Keine generelle Aufhebung der FIFA-Abstellungspflicht

Die FIFA plant trotz der steigenden Corona-Zahlen für die anstehenden Fußball-Länderspiele im Gegensatz zu den Partien im September keine generelle Aufhebung der Abstellungspflicht für Nationalspieler.
| dpa
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen
Die FIFA plant trotz der Corona-Pandemie keine generelle Aufhebung der Abstellungspflicht.
Die FIFA plant trotz der Corona-Pandemie keine generelle Aufhebung der Abstellungspflicht. © Ennio Leanza/KEYSTONE/dpa
Zürich

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen des Weltverbandes erfuhr, soll stattdessen noch heute ein umfassendes Protokoll für die Organisation der Partien in allen Konföderationen als Leitfaden veröffentlicht werden.

Im September hatte die FIFA den Clubs erlaubt, Spieler nicht zu ihren Nationalteams zu schicken. Zuletzt hatten sich Bundesliga-Vertreter mehrfach besorgt über drohende Quarantäne-Regelungen für ihre Profis nach der Rückkehr aus Corona-Risikogebieten geäußert.

"Für mich ist es ein Unding, Spieler in Risiko-Gebiete zu schicken. Es ist Aufgabe der FIFA, diese Partien entweder zu verlegen oder sicherzustellen, dass die Spieler nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne müssen", sagte Manager Stefan Reuter vom FC Augsburg dem "Kicker".

Sportdirektor Michael Zorc von Borussia Dortmund hatte in der Vorwoche angedroht, Spieler nicht freizustellen, sollten sie nach der Rückkehr von ihren Nationalteams "sogar ein Pflichtspiel verpassen". Hierfür würde nach der jüngsten FIFA-Entscheidung die rechtliche Grundlage fehlen. Ausnahmen müssten durch nationale Gesundheitsbehörden beschlossen werden.

Das rund 150 Seiten umfassende FIFA-Protokoll gleicht vom Grundsatz den erprobten Hygieneregeln der Bundesliga und dem Protokoll der UEFA. Im Gegensatz zum September, als nur in Europa gespielt wurde, stehen im Oktober unter anderem auch WM-Qualifikationsspiele in Südamerika an, wodurch diesmal ein FIFA-Wettbewerb von einer Aufhebung der Abstellungspflicht betroffen wäre.

© dpa-infocom, dpa:201001-99-779825/3

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Ladesymbol Kommentare