Gericht lehnt Klage gegen Wiese ab
Niederlage für Jens Lehmann: Der frühere Fußball-Nationaltorhüter ist mit seiner Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld gegen Torwart Tim Wiese von Werder Bremen gescheitert.
München - Das Landgericht München II hat die Klage des 41 Jahre alten Lehmann am Donnerstag zurückgewiesen. Als Grund für diese Entscheidung führte die Justizbehörde an, es läge hier keine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung vor.
Den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich hatten beide Parteien zuvor abgelehnt. Lehmann hatte Wiese auf 20.000 Euro Schmerzengeld verklagt, nachdem dieser in einem Interview gesagt hatte, der ehemalige Torhüter gehöre auf die Couch oder solle sich einweisen lassen, „am besten in die Geschlossene“.
Lehmann sah darin eine schwerwiegende Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Zuvor hatte er Wiese in seiner Funktion als Fernsehexperte für einen angeblichen Fehler im Champions-League-Spiel gegen Tottenham Hotspur im September 2010 kritisiert.