„Geisterspiel“ für St. Pauli
Hamburg – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes bestätigte am Freitag den Antrag des DFB-Kontrollausschusses.
In der Partie gegen den FC Schalke 04 am vergangenen Freitag war der Schiedsrichter-Assistent von einem aus dem St. Pauli-Fanblock geworfenen Bierbecher im Nacken getroffen worden. St. Pauli kann bis Montag gegen das Urteil Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung beantragen.