FIFA-Strafe für Beckenbauer: Bußgeld und Verwarnung

Die Ethikkommission der FIFA verwarnt Franz Beckenbauer zu einem Bußgeld von insgesamt 7 000 Schweizer Franken.
az/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Franz Beckenbauer muss 7 000 Schweizer Franken Bußgeld zahlen.
dpa Franz Beckenbauer muss 7 000 Schweizer Franken Bußgeld zahlen.

Die Ethikkommission der FIFA verwarnt Franz Beckenbauer zu einem Bußgeld von insgesamt 7.000 Schweizer Franken.

Zürich - Der Fußball-Weltverband FIFA hat Franz Beckenbauer wegen fehlender Zusammenarbeit bei der Aufklärung der Korruptionsvorwürfe um die WM-Vergaben 2018 und 2022 verwarnt und zu einer Geldstrafe von 7.000 Schweizer Franken (umgerechnet etwa 6.340 Euro) verurteilt. Zudem erhielt der 70-Jährige eine Verwarnung.

Das teilte die Ethikkommission der FIFA am Mittwoch mit und wies darauf hin, dass in diesem Fall nicht hinsichtlich der Vergabe der WM 2006 an Deutschland untersucht wurde.

Lesen Sie hier: DFB widerspricht Radmann-Aussagen

Das frühere Mitglied des FIFA-Exekutivkomitees habe "trotz wiederholter entsprechender Aufforderungen" nicht an einer Untersuchung der Ethikkommission zu den Vorwürfen rund um die umstrittenen Vergaben der WM 2018 an Russland und 2022 an Katar mitgewirkt, hieß es in einer Stellungnahme der FIFA. Beckenbauer habe "gegen die allgemeinen Verhaltenspflichten, die für Fußballfunktionäre bei Untersuchungen gelten", verstoßen.

Zuletzt hatten die FIFA-Richter auch vor den ganz großen Namen nicht mehr halt gemacht: FIFA-Präsident Joseph S. Blatter (79), sein Generalsekretär Jérôme Valcke (55) und UEFA-Präsident Michel Platini (60) wurden für die kommenden Jahre wegen anderer, schwererer Vergehen aus dem Verkehr gezogen. Beckenbauer, der von 2007 bis 2011 im FIFA-Exekutivkomitee saß und die WM-Vergaben im Dezember 2010 mitgetragen hat, war bereits am 13. Juni 2014 provisorisch für 90 Tage gesperrt worden, weil er auf die Fragen der ermittelnden Kammer nicht reagiert hatte. Die Sperre wurde am 27. Juni 2014 wieder aufgehoben. Damals hatte der Kaiser demonstrativ auf eine Reise zur WM 2014 in Brasilien verzichtet, er selbst sprach von einem "Aprilscherz".

Lesen Sie hier: Blatter geht still und leise – vielleicht zum letzten Mal

Seine als unzureichend bewertete Zusammenarbeit mit den Ethikern erläuterte Beckenbauer damals mit den lediglich in englischer Sprache aufgeführten Fragen des damaligen Chefermittlers Michael J. Garcia (USA). Die Kommission sprach am Mittwoch von einem angefragten persönlichen Interview sowie schriftlich gestellten Fragen auf deutsch und englisch.

Beckenbauer hatte nur kurze Zeit nach dem Zuschlag für Russland eine Repräsentanten-Aufgabe beim russischen Energieriesen Gazprom erhalten. Auch in Bezug zu Katar waren dem Kaiser geschäftliche Interessen unterstellt worden.


 

Auszüge der Ethikkommission-Mitteilung im Wortlaut

 

"Im vorliegenden Fall unterließ es Franz Beckenbauer trotz wiederholter entsprechender Aufforderungen, an einer Untersuchung der Ethikkommission mitzuwirken, die vom damaligen Vorsitzenden der Untersuchungskammer der Ethikkommission zu den Weltmeisterschaften 2018/2022 geführt wurde.

Dabei wurde er u. a. aufgefordert, in einer persönlichen Befragung Auskunft zu geben und schriftliche Fragen zu beantworten, die sowohl englisch als auch deutsch vorlagen. Franz Beckenbauer verstieß damit gegen die allgemeinen Verhaltenspflichten, die für Fußballfunktionäre bei Untersuchungen gelten, und folglich gegen Art. 13 des FIFA-Ethikreglements. Von der rechtsprechenden Kammer wurde Franz Beckenbauer zudem des Verstoßes gegen Art. 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht) und Art. 42 (Allgemeine Mitwirkungspflicht) des FIFA-Ethikreglements für schuldig befunden.

Im vorliegenden Fall wurden keine Punkte hinsichtlich der Vergabe der WM 2006 an Deutschland untersucht.

Da sich Franz Beckenbauer später bereit erklärte, zu kooperieren, wurden gegen ihn eine Ermahnung und eine Geldstrafe von CHF 7000 ausgesprochen. Zuvor war er im Rahmen des vorliegenden Falls vorübergehend vorsorglich gesperrt worden. Die Sanktion tritt mit deren Mitteilung am 17. Februar 2016 in Kraft."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.