Fankrawalle: Dresden vom DFB-Pokal ausgeschlossen

Zweitligist Dynamo Dresden ist wegen wiederholter Ausschreitungen seiner Fans vom DFB-Pokal in der kommenden Saison ausgeschlossen worden.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ausschreitungen beim Pokalspiel von Hannover 96 gegen Dynamo Dresden.
Alexander Körner, dpa Ausschreitungen beim Pokalspiel von Hannover 96 gegen Dynamo Dresden.

Frankfurt am Main - Dies entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Montag nach einer mehr als siebenstündigen Verhandlung in Frankfurt am Main. Bundesligist Hannover 96 muss als Folge der Krawalle beim Pokalspiel gegen Dresden am 31. Oktober eine Geldbuße von 70.000 Euro zahlen.

In das Urteil des DFB-Sportgerichts unter Vorsitz von Hans E. Lorenz flossen weitere Verfehlungen der Fans beider Mannschaften in anderen Spielen dieser Saison ein. Beim Pokalduell Ende Oktober hatte die Polizei insgesamt 41 Straftaten verzeichnet. Es gab neun Verletzte und drei Festnahmen.

Bereits vor dem Anpfiff hatten Dynamo-Fans in einigen Stadionbereichen die Eingänge zu den Blöcken gestürmt. Nach der Partie liefen rund 200 Gäste-Anhänger auf den Rasen, wurden aber von der Polizei zurückgedrängt.

In der mündlichen Verhandlung hatte der als erster Zeuge geladene Klaus-Dieter Dunkel von der DFB-Kommission Prävention und Sicherheit die Dynamo-Anhänger schwer belastet. Sie hätten einen „äußerst aggressiven Eindruck gemacht. Man hat zum Teil hasserfüllte Gesichter gesehen“, sagte Dunkel. Dresden hatte im Vorjahr wegen der Krawalle in Dortmund schon eine drastische Strafe erhalten. Der damals vom Sportgericht verhängte Pokal-Ausschluss wurde in einer Berufungsverhandlung in eine Strafe von 100.000 Euro und ein Geisterspiel in der 2. Liga umgewandelt.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.