DFB-Sportgericht: Auswärtsbann auf Bewährung und Geldstrafe gegen Dortmund

Bundesligist Borussia Dortmund ist wegen des massiven Fan-Fehlverhaltens im Spiel bei der TSG 1899 Hoffenheim zu einem Ausschluss seiner Anhänger in den nächsten drei Gastspielen beim Bundesligarivalen verurteilt worden.
SID |
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22. September 2018: Dortmunder Fans halten zu Spielbeginn ein Transparent mit dem Konterfei von Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp unter einem Fadenkreuz in die Höhe.
Uwe Anspach/dpa 22. September 2018: Dortmunder Fans halten zu Spielbeginn ein Transparent mit dem Konterfei von Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp unter einem Fadenkreuz in die Höhe.

Frankfurt/Main - Borussia Dortmund muss wegen der Anfeindungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner Dietmar Hopp eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Zudem verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Auswärtssperre auf Bewährung: Sollte sich das Fehlverhalten der BVB-Fans wiederholen, muss Dortmund bis 2022 bei Bundesligaspielen in Hoffenheim auf die eigenen Fans verzichten.

"Bewährungsstrafe ist erzieherisch meist wirkungsvoller"

"Wir waren bemüht, ein Urteil zu finden, das sehr spezifisch auf die Situation bei Spielen von Hoffenheim gegen Dortmund abzielt", sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz: "Ob es zum Teilausschluss kommt, ist fraglich. Wenn es nach uns geht, kommt es nicht dazu. Eine Bewährungsstrafe ist erzieherisch meist wirkungsvoller, als wenn man gleich die Maßnahme anordnet."

Der BVB wird zudem dazu verpflichtet, bis zum Ende der Saison 2021/2022 bei Spielen in Sinsheim mindestens 50 qualifizierte Ordnungskräfte aus den eigenen Reihen einzusetzen. Für die BVB-Fans gilt im gleichen Zeitraum ein Fahnenverbot. Hopp war während des Spiels der TSG gegen den BVB am 22. September (1:1) aus dem Dortmunder Fanblock heraus massiv beleidigt worden.

Der Tiefpunkt war ein riesiges, offenbar kurz vorher zusammengesetztes Banner, auf dem das Gesicht des 78-Jährigen in einem roten Fadenkreuz zu sehen war. Angeklagt wurde Dortmund zudem wegen drei weiteren, diffamierenden Spruchbändern sowie der Sachbeschädigung in den Sanitärbereichen des Gästeblocks (rund 5000 Euro Schaden).

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