Bundesweite Stadionverbote für Fußballfans zulässig
Frankfurt/Main - Damit wies es zugleich Schadenersatzansprüche betroffener Fans zurück. Fußballfans und Mitglieder eines Vereins sogenannter Ultras hatten gegen den Deutschen Fußball-Bund geklagt.
Vor einem Bundesligaspiel im März 2013 war es am Flughafen Dortmund zu einer Auseinandersetzung von Mitgliedern verschiedener Fußballclubs gekommen. Gegen die Kläger waren nachfolgend Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet worden. Der DFB verhängte wegen dieser Ermittlungsverfahren gegen die Kläger bundesweite Stadionverbote unterschiedlicher Dauer, hieß es in der OLG-Mitteilung.
Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsverfahren im November 2013 eingestellt hatte, hob der DFB die Stadionverbote auf, woraufhin die betroffenen Fußballfans Schadenersatz forderten. Sie waren der Ansicht, die Stadionverbote seien unwirksam gewesen. Es hätte an der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Sicherheitsbeauftragten des DFB bei der Übersendung der Verbote gefehlt. Außerdem hätte Willkür vorgelegen. Den entgangenen "Genuss der Spiele" wollten die Kläger mit pauschal 500,00 Euro entschädigt haben. Zudem sollten ihre Rechtsanwaltskosten erstattet werden.
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