Borussia Dortmund akzeptiert Hammer-Strafantrag

Dortmund - Die Entscheidung wird den verantwortlichen von Borussia Dortmund nicht leicht gefallen sein: Der Bundesligist hat am Montag die vom DFB-Kontrollausschuss beantragte Strafe für die Vorkommnisse im Spiel gegen RB Leipzig akzeptiert.
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes hatte wegen des massiven Fehlverhaltens der BVB-Fans mit beleidigenden Transparenten und Schmährufen die Sperrung der Dortmunder Südtribüne - der legendären Gelben Wand - für eine Partie beantragt.
Der BVB legt also keinen Einspruch ein. Das DFB-Sportgericht gab nach der BVB-Entscheidung das Urteil offiziell bekannt, das zudem eine Geldstrafe von 100.000 Euro beinhaltet. Damit bleibt die 25.000 Zuschauer fassende Stehtribüne beim nächsten Heimspiel am Samstag (15:30 Uhr) gegen den VfL Wolfsburg leer.
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Der Verein begründet seine Entscheidung: "Borussia Dortmunds Zustimmung zum Strafantrag des DFB-Kontrollausschusses basiert auch auf unserer Überzeugung, dass es in der emotional noch immer aufgeladenen Atmosphäre derzeit weder möglich noch sinnvoll erscheint, eine inhaltliche Debatte über ein im juristischen Sinne 'angemessenes', 'erforderliches', 'verhältnismäßiges' oder 'weitsichtiges' Strafmaß zu führen. Wir sehen außerdem die Gefahr, dass die Ablehnung des Strafantrages oder von Teilen seiner Inhalte durch den BVB als mangelnde Einsicht des Klubs in das krasse Fehlverhalten von Teilen der Fans fehlinterpretiert werden könnte. Dieser Eindruck wäre fatal!“
Und weiter: „Wir möchten an dieser Stelle aber auch zum Ausdruck bringen, dass wir eine Kollektivstrafe gegen 25.000 Zuschauer, von denen eine überwältigende Mehrheit weder ein Tat- noch ein Schuldvorwurf zu machen ist, für unverhältnismäßig halten.“
"Eine derartige Verunglimpfung und Diffamierung von einzelnen Personen und Vereinen durch Transparente und Schmähgesänge ist nicht hinnehmbar und muss konsequent sanktioniert werden", hatte Anton Nachreiner, Vorsitzender des Kontrollausschusses, als Grund für den Antrag genannt.
Die gewalttätigen Ausschreitungen vor der Partie mit mehreren Verletzten können vom DFB nach dessen Statuten nicht sanktioniert werden, da sie sich außerhalb der Arena ereigneten. Wenn der BVB den Sanktionen zustimmt, würde ein Einzelrichter des DFB-Sportgerichts ein entsprechendes Urteil fällen. Bei einer Ablehnung der Strafe wäre eine mündliche Verhandlung vor dem Sportgericht die wahrscheinlichste Option.
Für BVB-Coach Thomas Tuchel ist die Sperrung der Südtribüne "ein Drama". "Wir sprechen von der Tribüne in Europa und vielleicht auf der Welt schlechthin, einem ganz besonderen Ort des Fußballs, der eine besondere Symbolkraft hat", sagte er einem Bericht der Funke Mediengruppe zufolge am Sonntagabend.
Tuchel erinnerte an positive Aktionen der Dortmunder Fans: "Und wir sprechen auch von der Südtribüne, die auf eine unglaublich mitfühlende Art im Spiel gegen Mainz den Support eingestellt hat, aufgrund eines Unglücks auf der Tribüne. Wir sprechen von der Südtribüne, die ausgezeichnet wurde für die Stimmung in den Spielen gegen Liverpool."