Auch FC Chelsea droht FIFA-Transfersperre

Die Disziplinarkommission des Weltverbandes FIFA hat Ermittlungen wegen des Wechsels von Bertrand Traore zu den Blues eingeleitet: Jetzt muss der FC Chelsea ein Transferverbot fürchten.
von  sid
Da war José Mourinho noch Trainer des FC Chelsea: Hier beobachtet er unter anderem Bertrand Traore (links).
Da war José Mourinho noch Trainer des FC Chelsea: Hier beobachtet er unter anderem Bertrand Traore (links). © dpa

London - Dem englischen Meister FC Chelsea droht eine Transfersperre durch den Weltverband FIFA. Wie der Guardian berichtet, sollen die Londoner wegen der Verpflichtung eines erst 16-Jährigen aus Burkina Faso unter Beobachtung stehen.

Bertrand Traoré (20), momentan vom Hamburger SV umworben, war am 1. Januar 2014 von Chelsea unter Vertrag genommen worden, zu diesem Zeitpunkt war er 18 Jahre alt. Der Angreifer war aber fotografiert worden, als er am 23. Oktober 2011, damals noch als 16-Jähriger, ein U18-Spiel gegen Arsenal im Emirates Stadium absolvierte.

Das Spiel sei nach Angaben von Chelsea jedoch außer Konkurrenz gelaufen. Chelsea ist zuversichtlich, dass der Verein keine Regeln gebrochen hat.

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"Bertrand Traoré war von Chelsea im Januar 2015 unter Vertrag genommen worden in Übereinstimmung mit den FA- und der Premier-League-Regeln", sagte ein Sprecher des Vereins: "Bis zu diesem Zeitpunkt war er Teil einer Optionsvereinbarung.

Diese Vereinbarung wurde von der FA und der Premier League registriert und genehmigt." Die FIFA bestätigte bisher nicht, ob gegen Chelsea ermittelt wird. Die FIFA-Regeln verbieten Tranfers von minderjährigen Spielern.

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Zuletzt waren die spanischen Erstligisten Real und Atlético Madrid mit einem Transferverbot für die kommenden beiden Wechselperioden und somit für ein Jahr belegt worden. Der FC Barcelona war im April 2014 wegen ähnlicher Vergehen bestraft worden.

Die FIFA beruft sich dabei auf Artikel 19 des "Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern". Demnach darf ein Spieler nur international transferiert werden, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist. Der Artikel sieht nur drei Ausnahmen vor, die allerdings erst nach Prüfung bewilligt werden können.

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