Nach Pyro-Vorfall: Geldstrafe und Punktabzug für FC Bayern

Fans der Bayern-Amateure zünden Pyrotechnik – und sorgen damit für eine Strafe gegen ihren Klub. Es gibt die Möglichkeit, dass die Strafe reduziert wird.
AZ/dpa |
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Das Logo vom FC Bayern München am Vereinsgelände an der Säbener Straße. Das Sportgericht des BFV den Verein.
Das Logo vom FC Bayern München am Vereinsgelände an der Säbener Straße. Das Sportgericht des BFV den Verein. © Sven Hoppe/dpa

Punktabzug und Geldstrafe für den FC Bayern München II in der Regionalliga: Das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat die Amateurmannschaft des deutschen Fußball-Rekordmeisters wegen pyrotechnischer Vorfälle rund um das Spiel beim SV Wacker Burghausen zu einer Geldstrafe in Höhe von 26.000 Euro sowie dem Abzug eines Punktes verurteilt. 

Laut Verband ist es der zehnte Verstoß

Das Spiel fand am 5. Dezember statt. Es war laut BFV-Angaben bereits der zehnte Verstoß des Münchner Anhangs in der laufenden Saison. Das Urteil ist laut Mitteilung rechtskräftig, die Tabelle wurde entsprechend korrigiert.

In der Nachholbegegnung des neunten Spieltags hatten nach BFV-Angaben Anhänger des FC Bayern wiederholt pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und damit auch Spieler auf dem Feld gefährdet. Die Partie musste zweimal vom Schiedsrichter unterbrochen werden. Das Sportgericht unter Vorsitz von Heiko Loder ahndet damit schon zum zehnten Mal in dieser Saison der Regionalliga Bayern einen Verstoß des FCB-Anhangs gegen die Platzdisziplin.

Reduzierte Strafe für FC Bayern möglich

Das Sportgericht Bayern weist in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass die verhängte Geldstrafe vom handelnden Täter gemäß Entscheidung des Bundesgerichtshofes zivilrechtlich zurückverlangt werden kann. Außerdem sieht die Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des Verbandes vor, dass die Strafe binnen eines Jahres bei täterorientiertem Ermitteln auf Antrag reduziert werden kann. Wird der Täter ermittelt, kann die Verantwortung stärker auf diese Person verlagert werden.

Auch kann der Punktabzug in einem solchen Fall möglicherweise rückgängig gemacht werden, wenn der Verein binnen drei Monaten, spätestens jedoch fünf Wochen vor dem letzten Spieltag der Saison einen entsprechenden Antrag stellt.

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4 Kommentare
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  • Sani Bonani am 25.02.2026 18:53 Uhr / Bewertung:

    Wozu haben die einen neuen Promi im Aufsichtsrat, da geht doch was!

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  • Der Münchner am 25.02.2026 14:38 Uhr / Bewertung:

    Wenn in Berlin randaliert wird, kriegt dann der Senat eine Strafe?
    Für Eingangskontrolle ist die Heimmanschaft zuständig!
    Vielleicht waren es verkleiderte Löwenfans!

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  • wolfi2 am 26.02.2026 09:01 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der Münchner

    mag sein, aber ausführender war ja wohl ein "Fan" des FCB.
    Und wenn das schon der 10.Vorfall in dieser Saison war würde ich mal von "unbelehrbarkeit" ausgehen. Hieße für mich: keine Bayernfans in den Stadien (auch das eigene) bis ende der Saison

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