High Noon in Köln

Steigt der EHC doch auf? Am Donnerstag treffen sich die 15 DEL-Klubs. Die AZ erklärt das Meeting.
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Der EHC München rüstet an der Sponsorenfront auf.
AZ Der EHC München rüstet an der Sponsorenfront auf.

MÜNCHEN - Steigt der EHC doch auf? Am Donnerstag treffen sich die 15 DEL-Klubs. Die AZ erklärt das Meeting.

An diesem Donnerstag, den 27. Mai 2010, um 13 Uhr ist für den EHC München High Noon. Dann treffen sich die Gesellschafter der DEL in Köln zu einer Versammlung. Vertreten ist jeweils ein Abgesandter pro DEL-Verein. Sie könnten darüber entscheiden, ob die Lizenzunterlagen des Zweitliga-Meisters aus München, trotz der Versäumnis der fristgerechten Einreichung, geprüft werden. Die Unterlagen wurden inzwischen vollständig nachgereicht, was von der DEL auch bestätigt wurde. Die AZ erklärt die wichtigsten Fragen rund um die Gesellschafterversammlung.

Ist der Fall EHC ein Tagesordnungspunkt?

Nein, bisher geht es nur um die Kassel Huskies, die einen Insolvenzantrag gestellt haben und daher eigentlich laut Statuten aus der DEL ausgeschlossen werden müssen. Sollte aber ein Gesellschafter die Causa München thematisiert haben wollen, wird der EHC zu einem eigenen Tagesordnungspunkt oder im Bereich „Sonstiges“ behandelt. Es gilt als gesichert, dass einer der vier bayerischen DEL-Vereine – Augsburg, Straubing, Ingolstadt oder Nürnberg – das Thema EHC München einbringt. Dann würde über den Tagesordnungspunkt abgestimmt.

Was ist mit der Anrufung des DEL-Schiedsgerichts?

Der EHC hatte überlegt, auf diese Anrufung zu verzichten, hat sich aber entschieden, vorsorglich doch fristgerecht beim Schiedsgericht Einspruch zu erheben.

Mit welcher Mehrheit müsste für eine Wiederaufnahme des Lizenzverfahrens gestimmt werden?

„Wir sehen das so, dass es sich um eine Änderung der Statuten handelt und daher eine Dreiviertelmehrheit für einen derartigen Beschluss notwendig ist“, sagt DEL-Ligenleiter Gernot Tripcke der AZ. Der EHC hat eine große, renommierte Münchner Kanzlei mit der Ausarbeitung der Unterlagen betraut. Die Anwälte argumentieren, dass es sich um einen „Antrag zur Wiederaufnahme“ des Lizenzierungsverfahrens handelt, der in dieser Form keine Änderung der Satzung oder Lizenzordnung nötig machen würde. Demnach würde eine einfache Mehrheit reichen. Berlin, Mannheim und Hamburg gelten als Gegner eines Beschlusses, der einer Lex München gleichkäme.

Wer ist stimmberechtigt?

Die Gesellschafter, also jeder der 15 DEL-Klubs, haben je eine Stimme, die DEL selbst hat keine Stimme. „Wir werden vor München über Kassel entscheiden, wenn diesen die Lizenz entzogen wird, sind sie beim EHC nicht mehr stimmberechtigt“, sagt Tripcke.

Kann der EHC am Donnerstag als DEL-Aufsteiger feststehen?

Nein, es würde nur entscheiden, ob das Lizenzprüfungsverfahren wieder aufgenommen wird. Tripcke: „Eine inhaltliche Prüfung hat noch nicht stattgefunden, das würde erst alles folgen.“

Würde eine Absage der Gesellschafter das Ende aller DEL-Träume bedeuten?

Nein. Doch dann müsste eine außerordentliche Gesellschafterversammlung beantragt werden – von mindestens fünf Gesellschaftern.

Matthias Kerber

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