Amerell-Anwalt bestätigt Klage gegen Kempter

Frankfurt/Main - Der ehemalige DFB-Schiedsrichterfunktionär Manfred Amerell hat beim Oberlandgericht Hechingen eine Schadensersatzklage gegen Referee Michael Kempter eingereicht.
Zudem werde gegenwärtig eine Klage gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) vorbereitet, erklärte Amerells Anwalt Jürgen Langer am Samstag der Nachrichtenagentur dpa und bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag).
Jedes Mitglied des DFB-Präsidiums habe, so Langer, die schriftliche Aufforderung bekommen, innerhalb von zehn Tagen Amerells Schadensersatzansprüche gegen den Verband „materiell und immateriell“ anzuerkennen. „Wenn in dieser Zeit nichts passiert, werden wir auch die Klage gegen den DFB einreichen“, meinte Langer und betonte zudem: „Der Streitwert ist noch nicht beziffert.“ Im Kern der Klage steht der Vorwurf des Organisationsverschuldens.
Im Zivilprozess gegen Kempter will Amerell 150 000 Euro erstreiten. Der 27 Jahre alte Kempter hatte dem langjährigen DFB- Funktionär Amerell vorgeworfen, ihn sexuell belästigt zu haben. Amerell, früherer Schiedsrichter-Beobachter, bestreitet dies und trat am 12. Februar von allen Ämtern im Deutschen Fußball-Bund (DFB) zurück. „Ziel dieses Prozesses ist eine Schmerzensgeldzahlung wegen übler Nachrede und Verleumdung“, sagte Langer, „von uns wurde ein Mindestbetrag von 150 000 Euro angesetzt. Jetzt muss das Gericht entschieden, ob es diesen Betrag für angemessen hält.“
Auch beim DFB-Kontrollausschuss erstattet Amerell Anzeige gegen Kempter. Schließlich verfolge der Kontrollausschuss „jeden Leuchtraketen-Wurf“, und es wäre „nicht nachvollziehbar, wenn ein Schiedsrichter jemanden der sexuellen Nötigung bezichtigt und der Kontrollausschuss nicht ermittelt“, wird Amerell in der „SZ“ zitiert. „Das muss ordentlich aufgearbeitet werden“, betonte Langer. Zwanziger werde sich auf der DFB-Präsidiumssitzung am kommenden Freitag „einige unangenehme Fragen“ gefallen lassen müssen.
In der Causa gegen den DFB will Langer gerichtlich geltend machen, dass Amerell entgegen der Statuten „zu keiner Zeit das ihm zustehende rechtliche Gehör gewährt worden ist“. Wäre dies geschehen, hätte der Verband „erheblichen Schaden von ihm abwenden können“.
dpa