Wissenswertes zur Vorsteuer
Für den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer brauchen Selbstständige ordnungsgemäße Rechnungen. Bei Dauerverträgen reicht die Jahresrechnung.
Ordnung ist das halbe Leben: Für den Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer brauchen Selbstständige ordnungsgemäße Rechnungen. Bei langfristig laufenden Verträgen – zum Beispiel Miet-, Pacht- oder auch Leasingverträgen – wird das allerdings häufig vergessen.
Der Vertrag allein reicht für den Vorsteuerabzug aber nicht aus, sagt Anita Käding, Steuerreferentin beim Bund der Steuerzahler in Berlin. Es müsse allerdings auch nicht jede Monatszahlung dokumentiert werden. „Eine jährliche Rechnung über den gemieteten oder geleasten Gegenstand ist ausreichend.“
Bei Wohnraummietverträgen sei das gar nicht notwendig, da hier keine Umsatzsteuer anfällt.
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