Ware zum Händler zurückschicken wird teurer
Bestellen und wenn es nicht gefällt gleich wieder retour - das könnte Kunden von Onlinehändlern bald teuer zu stehen können. Denn ab 13. Juni gelten neue Regeln fürs Rückporto.
München - Der Online-Handel boomt wie nie zuvor. 2,7 Milliarden Sendungen verschickten Deutschlands Kurierdienste im Jahr 2013. Das ist eine Steigerung von 57 Prozent gegenüber dem Jahr 2000. Mit ein Grund für die vielen Sendungen: Kunden ordern bequem online und wenn die Ware dann nicht gefällt wird sie umsonst wieder zurückgeschickt. Doch dieser Service wird schon bald der Vergangenheit angehören - zumindest in vielen Fällen. Denn ab 13. Juni 2014 ändern sich nach einer neuen EU-Richtlinie die Regeln für den Versandhandel. Demnach dürfen Händler Kunden die Kosten fürs Rückporto aufbrummen.
Nach den neuen Regelungen dürfen die Onlinehändler für die Rücksendung kassieren, müssen aber nicht. Nach ersten Umfragen wollen etwa drei Viertel der Onlineshops sich die Rücksendung vom Kunden bezahlen lassen. Bei den großen Online-Händlern sind es dagegen nur etwas über 10 Prozent. Deshalb raten die Experten von "Finanztest" sich vorher beim Onlinehändler zu erkundigen, ob eine Rücksendung gratis ist oder nicht. Das steht meist im Kleingedruckten unter "Folgen des Widerrufs". Besonders bei schwerer oder sperriger Ware wie etwa Waschmaschinen ist dies wichtig, denn da kann der Rücktransport teuer kommen. Immerhin: Der Händler muss in solchen Fällen den Kunden vor der verbindlichen Bestellung informieren, wie hoch die Rücksendekosten im Falle eines Widerruf sind. Weiß der Händler diese nicht genau, reicht eine Schätzung des maximal vom Kunden zu zahlenden Portos.
Bei einem Widerruf bleibt es dabei, dass ein Onlinehändler die Kosten für den Versand zur Lieferadresse des Kunden zurückerstatten muss. Doch auch hier gibt es eine Änderung. Ersetzt werden müssen nur die Kosten für einen Standardversand. Hat der Kunde bei seiner Bestellung beispielsweise eine Express-Zustellung geordert, dann kann er auf den Mehrkosten sitzen bleiben.
Was ändert sich noch? Käufer dürfen die Ware nicht mehr ohne Kommentar zurückschicken. Einen Grund müssen sie dabei nicht angeben. Doch ein Satz wie: "Hiermit widerrufe ich den Kauf der bestellten Ware" zusammen mit dem Kaufdatum und einer kurzen Warenbeschreibung, muss es schon sein. Diesen Zettel am besten der Rücksendung beilegen und auch noch einmal via Email widerrufen, rät Finanztest. Für die Mail sollten sich die Kunden vom Händler eine Eingansbestätigung verlangen.
Bei der Widerrufsfirst bleibt alles beim Alten. Sie beträgt 14 Tage nach Erhalt der Ware. Ausgenommen bleiben verderbliche Waren, Spezialanfertigungen, Medien wie CDs und DVDs nach geöffneter Versiegelung, Einzelbestellungen von Zeitungen und Downloads.
Die Online-Riesen Amazon, Zalando und der Otto-Versand wollen Rücksendungen weiterhin für die Kunden kostenfrei halten. Das erklärten die Konzerne auf Anfrage der "WamS". Bei kleineren Shops wird es wohl weniger Kulanz geben. "Bestimmte Branchen wie Schmuckhändler, die teure Waren verschicken, aber auch Händler aus dem Mittelstand, werden eine Kostenpflicht einführen", schätzt Jean-Marc Noel, Gründer der Firma Trusted Shops. Auch die Elektronikbranche gehöre dazu.
Die vielen Rücksendungen sind für die Online-Händler ein riesiger Kostenfaktor. Die Otto-Tochter Hermes schätzt die Retourquote im Onlinehandel auf etwa 50 Prozent.
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