Vertrauen ins Finanzamt ist gut, Kontrolle besser
MÜNCHEN Post vom Finanzamt, und die Freude ist groß. Ein paar hundert, vielleicht sogar 1000 oder 2000 Euro werden zurückgezahlt. Aber Vorsicht: Kontrollieren Sie trotzdem Ihren Steuerbescheid – es kann gut sein, dass sich das Finanzamt geirrt hat und noch mehr Geld zurückgezahlt werden soll.
Elster schützt nicht vor Fehlern. Viele Steuerzahler nutzen die Möglichkeit, ihre Daten elektronisch beim Finanzamt einzureichen. Wichtiges Argument für die Online-Eingabe: Die Steuerpflichtigen können selbst darauf achten, dass keine Zahlendreher bei der Eingabe passieren. Allerdings sollten sich Steuerzahler nicht darauf verlassen, dass alles stimmt, falls sie die elektronische Steuererklärung „Elster“ genutzt haben, warnen Lohnsteuerhilfevereine. Eine häufige Fehlerquelle: Die Finanzämter nutzen die Angaben des Steuerpflichtigen zur Ermittlung seiner Steuerschuld, aber auch andere Datenquellen, beispielsweise von privaten Rentenversicherungen, die Zahlungen an den Fiskus melden. Zum Teil passieren Fehler bei der Zuordnung von Zahlungen zu Namen, zuweilen wohl auch einfach bei der Datenübermittlung. Weichen die abgerufenen Beträge von den Angaben ab, die der Steuerpflichtige selbst gemacht hat, wird das Finanzamt nicht automatisch nachfragen, sondern seine Daten kurzerhand überschreiben. Damit kann sich die Steuerschuld im ungünstigen Fall erheblich erhöhen – wenn beispielsweise Rentenzahlungen aus Versehen doppelt angesetzt werden.
Abweichungen von der ursprünglichen Schätzung nachgehen. Wer Irrtümern auf der Spur ist, findet im elektronischen Elster-Verfahren trotzdem eine Hilfe: Das Programm berechnet nämlich anhand der eingegebenen Daten vorläufig die Steuerschuld. Der Steuerzahler weiß also in etwa über seine Nach- oder Rückzahlung Bescheid, bevor der Brief vom Finanzamt kommt. Weicht der Betrag im Schreiben des Fiskus von der vorläufigen Berechnung ab, sollte er umgehende nachhaken.
Stimmen die wichtigsten Daten? Steuerklasse, Zahl der Kinder, Geburtsdatum, Familienstand – bleiben hier Fehler unentdeckt, kann dies fatal sein.
Wurden alle Ausgaben anerkannt? Anhand ihrer Steuererklärung (die tunlichst samt der Belege in Kopie aufbewahrt werden sollte) sollten Bürger Punkt für Punkt abhaken, ob Aufwendungen anerkannt wurden: Falls dies bei Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen nicht der Fall ist, muss das Finanzamt die Abweichung begründen. Sollten die Beamten geschrieben haben, dass „kein Nachweis“ erbracht wurde, heißt das, dass Belege nachgereicht werden sollten.
Einwände sofort geltend machen. Wer einen Fehler entdeckt, muss innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen. Die Frist beginnt mit dem dritten Tag nach dem Datum des Bescheides. Verstreicht sie, ist der Steuerbescheid gültig, egal, ob er korrekt ist oder nicht. Für den Einspruch müssen Sie kein Steuerfachmann sein. Es reicht eine schlüssige Erklärung, warum Sie einen Fehler in der Berechnung Ihrer Steuerschuld vermuten. Auch eine Notiz und die Ankündigung, eine genaue Erklärung werde noch nachgereicht, ist möglich. Auch wer noch Belege in seiner Schublade entdeckt, kann sie innerhalb der Vier-Wochen-Frist einschicken.
Zuviel kassiert? Der Glückliche schweigt und genießt. Was für den Steuerzahler gilt, gilt auch für das Finanzamt. Macht es einen Fehler und bemerkt ihn innerhalb von vier Wochen nicht, ist das Geld weg. Hat sich der Sachbearbeiter verrechnet, hat der Staat nach Ablauf der Einspruchsfrist das Nachsehen und der Bürger ein unerwartetes Geschenk auf dem Konto. sun
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