Versicherungs-Tipps für Schnee und Eis
München - Der Winter ist eine Jahreszeit, in der es häufig zu Schäden kommt. Wer auf der sicheren Seite stehen möchte, wählt den richtigen Versicherungsschutz. Frostschäden an Heizungen und Wasserrohrleitungen sind ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Diese greift jedoch nur, wenn Leitungswasserschäden eingeschlossen sind. Sollten dabei beispielsweise Möbel in Mitleidenschaft gezogen werden, ist meist die Hausratversicherung einzuschalten.
Wer seine Wohnung für mehrere Tage verlässt, hat allerdings Sorge zu tragen, dass die Räume ausreichend beheizt werden. In Gebäudeteilen, die nicht beheizt werden, müssen Rohre und Heizkörper entleert und die Wasserzufuhr unterbrochen werden. Außerdem müssen Eigentümer und Mieter gleichermaßen von Zeit zu Zeit kontrollieren, ob die Heizung ihren Dienst tut. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Pflicht nicht nach, muss er mit Kürzungen bei der Entschädigung rechnen – er kann sogar komplett auf den Kosten sitzen bleiben.
Gebäudeversicherung leistet nicht automatisch
Wegen der Schneelast können im Winter Dächer, Wintergärten oder Garagen einstürzen. Sollte es dazu kommen, ist es nicht gesagt, dass die Gebäudeversicherung automatisch einspringt. Immobilieneigentümer sollten für solche Fälle unbedingt eine Versicherung haben, die Elementarschäden absichert und Naturkatastrophen wie Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen miteinschließt.
Eiszapfen-Schäden versichern
Die schweren Schneemassen stellen nicht das einzige Problem für Dächer dar. Ins Rutschen kommende Schneebretter oder große, spitze Eiszapfen bergen zusätzliche Gefahr. Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern kommt bei anfallenden Schäden die private Haftpflichtversicherung auf. Bei vermieteten Objekten kommt hingegen die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ins Spiel. Dazu muss es aber erst gar nicht kommen. Schneefanggitter oder Eishalter sorgen für mehr Sicherheit, in manchen Regionen sind entsprechende Vorkehrungen ohnehin verpflichtend.
Nicht aufs Dach steigen
Es kann zwar sein, dass Hauseigentümer sich um die Beseitigung des Schnees auf dem Dach kümmern müssen. Dennoch sollte man nicht selbst auf das Dach steigen. „Besser und sicherer ist es, damit einen Profi zu beauftragen, etwa die Feuerwehr oder einen Dachdecker. Niemals sollten Laien selbst auf ein vereistes Dach steigen, um dort Schnee zu schippen“, mahnen Ergo-Experten.
Räumen und Streuen
Nicht nur das Dach sollten Eigentümer im Blick haben. Außerdem müssen sie sich um den Gehweg kümmern. Grundsätzlich gilt, dass die Wege von 7 bis 20 Uhr gefahrlos passierbar sein müssen. Als ausreichend wird hierbei ein Wegkorridor von einem bis eineinhalb Meter angesehen. Eigentümer haben durch eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag die Möglichkeit, die Räum- und Streupflicht ihren Mieter überzustülpen. Dennoch sind Vermieter in der Pflicht zu prüfen, ob ihre Mieter dieser Pflicht auch nachkommen. Wer hier nicht auf der Hut ist, dem drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen, sofern es zu Unfällen kommt. Eine Haftpflichtversicherung sollten Sie also haben, egal ob Sie Eigentümer oder Mieter sind. Wem ein Mehrfamilienhaus gehört, braucht dazu noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
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